Ja. In solchen Fällen haben die Versicherten einen direkten Anspruch gegenüber der Versicherung auf Auszahlung der Taggelder. Dieses Taggeld ersetzt den Lohn, der Arbeitgeber muss nun nichts mehr zahlen.

Die Versicherung wird also zu Ihrem Ansprechpartner. Sie müssen sich direkt an sie wenden, falls sich die Überweisung des Taggeldes verzögert.

Aber: Geraten Sie durch die ausbleibende Überweisung in eine Notlage, ist Ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, Ihnen das Geld vorzuschiessen.