Die Krankentaggeld-versicherung ist nicht obligatorisch. Doch viele Arbeitgeber schliessen für ihre Belegschaft freiwillig eine solche Versicherung ab. Sonst erhielten kranke Angestellte ihren Lohn nur während weniger Wochen oder Monate – je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die kollektive Taggeldversicherung hingegen zahlt in der Regel in je-dem Krankheitsfall maximal während rund zwei Jahren 80 Prozent des Lohns.
Haken bei Wechsel zu Einzeltaggeld
Ein Kollektiv-Versicherter kann seine Stelle verlieren und keine neue antreten. Oder er nimmt eine Stelle bei einem Unternehmen ohne Kollektivtaggeld an. Dann hat er das Recht, von der bisherigen Kollektiv- in die Einzelversicherung überzutreten – ohne Gesundheitsprüfung. Der bisherige Arbeitgeber muss den austretenden Mitarbeiter über dieses Recht informieren. Nur: Diese Regelung nützt vielen Chronischkranken nichts. Wer etwa seinen Job wegen Krankheit verliert und weiterhin arbeitsunfähig ist, erhält zwar für die maximal vereinbarte Zeit Taggelder aus der Versicherung des letzten Arbeitgebers. Aber dann ist Schluss.
Das musste zum Beispiel eine 59-jährige Zürcherin erfahren. Ihr letzter Arbeitgeber hatte seine Kollektivtaggeldversicherung bei der Swica abgeschlossen. Diese zahlte so lange, wie sie laut Vertrag zahlen musste. Dann stellte sie die Taggelder ein.
Nach 730 Tagen wars vorbei mit dem Schutz
Der Übertritt in die Einzelversicherung nützte der Erkrankten nichts. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Swica heisst es: «Bei Übertritt von der Kollektiv- in die Einzeltaggeldversicherung werden bereits bezogene Leistungen angerechnet.» Und: «Die Taggeldversicherung erlischt bei Erschöpfung der Genussberechtigung.» Das heisst: Wer 730 Taggelder beziehen musste, ist danach nicht mehr versichert. Und das automatisch, also ohne eine Kündigung durch die Versicherung. Swica-Sprecher Tobias Nussbaum begründet das so: Das Risiko, dass eine Person wieder erkranke, sei zu gross. Auch in den AVB der Basler Versicherungen ist zu lesen: «Nach Ablauf der maximalen Bezugsdauer erlischt die Krankentaggeldversicherung.» Eine ähnliche Bestimmung findet sich in den AVB der Krankenversicherer Concordia, CSS und Visana.
Ein Blick in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen von zehn Gesellschaften zeigt bezüglich Versicherungsdeckung immerhin unterschiedliche Regelungen. Bei den meisten Versicherern endet der Schutz, wenn jemand die Leistungsdauer einmal ausgeschöpft hat. So, wie es der bei Swica versicherten Zürcherin passiert ist.
Die Visana begründet das automatische Erlöschen der Versicherung mit einer Anpassung an die Leistungen der Invalidenversicherung (IV). Das Argument sticht nicht: Die IV zahlt zwar spätestens nach zwei Jahren, aber bloss, wenn jemand völlig aus dem Erwerbsleben ausscheidet. Wer nur teilinvalid ist oder sich vollständig erholt, steht dann allenfalls ohne Versicherungsschutz da.
Einige Versicherer sind grosszügiger
Von diesem Zeitpunkt an ist es praktisch unmöglich, dass jemand noch eine Versicherung nach Versicherungsgesetz abschliessen kann. Das bestätigen fast alle angefragten Gesellschaften. Betroffene können nur hoffen, dass sie bei einem neuen Arbeitgeber ohne Gesundheitsprüfung einer Kollektivversicherung beitreten können.
Immerhin, es gibt löblich Ausnahmen, etwa die Vaudoise Versicherungen. Dort wird einzig die jeweilige Krankheit ausgeklammert: «Für jede andere Krankheit bleibt die Deckung gewährt», heisst es in den AVB. Auch die
Einzel-Taggeldversicherung der Axa Winterthur erlischt nach Ausschöpfung der Leistungsdauer nicht automatisch: Andere Krankheiten bleiben versichert, «wenn die versicherte Person zuvor ihre Arbeitsfähigkeit ganz oder teilweise wiedererlangt hat». Gleich ist es bei der Helsana.
Krankheitsrisiko selber versichern: So gehts
Die meisten Leute sind auf ihr Einkommen angewiesen. Eine längere Krankheit kann bei Angestellten und Selbständigen zu finanziellen Problemen führen.
Wer gegen Lohnausfall bei Krankheit nicht versichert ist, kann das mit einer Einzeltaggeldversicherung tun. Die Gesellschaften können aber jeden Antrag ohne Begründung ablehnen oder lebenslange Leistungseinschränkungen für bestimmte Krankheiten machen.
Es gibt Schadenversicherungen, die nur den effektiven Lohnausfall zahlen. Dieser ist für Selbständige oft schwierig nachzuweisen. Die sogenannten Summenversicherungen hingegen zahlen eine feste Summe aus.
Angestellte sollten die Wartefrist der Lohnfortzahlungspflicht ihres Arbeitgebers anpassen, um die Prämien zu senken. Das Taggeld wird erst dann ausbezahlt, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht mehr zahlen muss.