Ein Hilfsgipser wurde krank und erhielt zunächst Taggelder von der Kollektiv-Krankentaggeldversicherung, die sein Arbeitgeber für den ganzen Betrieb abgeschlossen hatte. Nach ein paar Monaten forderte die Versicherung den Gipser auf, sich von einem der drei vorgeschlagenen Gutachter medizinisch untersuchen zu lassen. Als sich der Mann weigerte, stellte die Versicherung die Taggeldzahlungen ein. Zu Recht, sagt das Bundesgericht. Dieses ­Vorgehen sei sowohl aufgrund der Gesetzes als auch gestützt auf die konkreten Versicherungsbedingungen korrekt.   

Bundesgericht, Urteil 4A_390/2010 vom 2. 3. 2011