Anfang 2022 buchte Stefan Flüeler (Name geändert) für drei Tage eine Ferienwohnung in Grindelwald BE und zahlte dafür 452 Franken. «Ich wollte Ende März mit einem Freund das Musikfestival Snowpenair besuchen», erzählt er. Angekündigt waren unter anderem Konzerte mit Patent Ochsner, Francine Jordi und Helene Fischer.

Doch der 56-jährige ­Innerschweizer verpasste alle Auf­tritte. Eine Woche vor dem Festival war er an ­Corona erkrankt. «Es war bereits das zweite Mal», sagt Flüeler. «Ich lag mit Fieber im Bett. Bis Mitte Mai war ich arbeitsunfähig.» Er konnte ­deshalb nicht nach Grindelwald ­reisen. Die Ferienwohnung stornierte er. Die Mietkosten erhielt er aufgrund der kurz­fristigen Annullation aber nicht zurück.

Flüeler hat eine Reiseversicherung bei der AIG, die Annullationskosten deckt. Daher verlangte er die 452 Franken von der Versicherung zurück. Er füllte das Schadenformular aus und schickte es samt Arztzeugnis und Bestätigung der Vermieterin an die Versicherung.

Dann begann das lange Warten: «Ich ­telefonierte immer wieder und schrieb E-Mails», so Flüeler. «Doch das Geld erhielt ich nicht. Es hiess aber nie, der Fall sei nicht gedeckt. Ich wurde einfach ständig ­vertröstet.»

Nach mehr als fünf Monaten Warten hatte Flüeler genug. Ende August schaltete er die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ein. Dann ging es schnell: Ein Jurist prüfte die Unterlagen und kam zum Schluss, dass die AIG Flüeler die 452 Franken bezahlen muss. Er forderte die Versicherung mit eingeschriebenem Brief auf, die Kosten zu übernehmen. Eine Woche später teilte die Ver­sicherung mit, sie werde die 452 Franken bezahlen.
«Ich bin sehr erleichtert», sagt Stefan Flüeler.