Die Invalidenversicherung (IV) muss eine Brust-Teilprothese zahlen, wenn eine Frau nach einer Krebsoperation eine solche Prothese will. Dies entschied das Bundesgericht im Fall einer Frau, die nach Entfernung eines Brusttumors rund einen Drittel des Volumens der rechten Brust verlor. Zwar steht im Gesetz, Prothesen seien nur nach einer vollständigen Brustam­putation bezahlt. Doch das Bundesgericht ­argumentiert, es seien auch neuere Behandlungsmethoden zu berücksichtigen.   

Bundesgericht, Urteil 9C_65/2010 vom 17. 1. 2011