Inhalt
08.02.2011
Die Invalidenversicherung (IV) muss eine Brust-Teilprothese zahlen, wenn eine Frau nach einer Krebsoperation eine solche Prothese will. Dies entschied das Bundesgericht im Fall einer Frau, die nach Entfernung eines Brusttumors rund einen Drittel des Volumens der rechten Brust verlor. Zwar steht im Gesetz, Prothesen seien nur nach einer vollständigen Brustamputation bezahlt. Doch das Bundesgericht argumentiert, es seien auch neuere Behandlungsmethoden zu berücksichtigen.
Bundesgericht, Urteil 9C_65/2010 vom 17. 1. 2011
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden