Das Fliegen mit dem Gleitschirm ist kaum besonders gefährlich, wenn man bedenkt, worauf die erste zugelassene Gleitschirmschule Deutschlands auf ihrer Internetseite hinweist: Ihre älteste Schülerin sei über 70 Jahre alt. «Draufgänger», steht da geschrieben, «wollen wir in der Luft eh nicht haben.» Und: «Gleitschirmfliegen ist nicht gefährlich, aber es birgt wie alles im Leben Risiken.»
Diese Risiken sind Versicherern von Kreditnehmern offensichtlich zu hoch. Jedenfalls wollen einige keine Leistung erbringen, wenn ein Versicherter wegen eines Gleitschirmunfalls arbeitsunfähig wird.
Versicherungsschutz greift häufig nicht
An sich bieten Kreditvermittler für Fälle unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Versicherungsschutz an. Wer wegen Unfall, Krankheit oder Arbeitslosigkeit in Zahlungsschwierigkeiten gerät und deshalb die Raten seines Kredits nicht mehr zu begleichen in der Lage ist, kann sich auf diese Weise absichern. Dann übernimmt die Versicherung beispielsweise die Zahlung der Kreditraten.
Vor dem Abschluss einer Police sollte man aber unbedingt das Kleingedruckte studieren. Denn Versicherungen führen überraschend viele Fälle auf, in denen der vermeintliche Versicherungsschutz nicht greift.
- Sportarten: Nationale Suisse und Lighthouse General Insurance sind die Versicherer der Credit-Suisse-Tochter Bank-now und der Cembra Money Bank. Beide listen zahlreiche Sportarten auf, bei deren Ausübung der Versicherte bei einem Unfall auf keine Leistungen zählen kann. Neben Gleitschirmfliegen und Deltasegeln sind es etwa Fallschirmspringen, Pferdesportarten, Bergsteigen ab Schwierigkeitsgrad VI, Hochseesegeln, Tauchen, Kampfsportarten wie Boxen, Ringen, Karate oder Judo. In der Liste von Lighthouse finden sich auch Sportarten wie Kanufahren, die gemeinhin kaum als besonders gefährlich eingestuft werden.
- Körperliche Leiden: Darüber hinaus enthalten die Versicherungsbedingungen zahlreiche weitere Ausschlusskriterien – etwa Arbeitsunfähigkeit wegen Drogen- oder Medikamentenmissbrauch oder medizinisch nicht objektivierbarer Rücken- und Wirbelsäulenleiden.
- Psychische Leiden: Die meisten Versicherungen verweigern auch Leistungen bei psychischen Problemen. Die Migros-Bank hält kurz und bündig fest: «Schwangerschaft, Rentenneurose, psychische und psychosomatische Leiden gelten nicht als Krankheit.» Allerdings ist bei den Kreditvergaben der Migros-Bank kein externer Versicherer beteiligt. Die wirtschaftliche Schutzleistung im Fall von Unfall, Krankheit oder Tod bietet die Migros-Bank ihren Kunden als «integrierte Zusatzleistung ohne Mehrkosten» an. Sie gilt für Privatkredite bis 80 000 Franken.
Angesichts der vielen Ausschlüsse sind die Kreditversicherungen für den Fall der Arbeitsunfähigkeit nicht billig. Die Cembra Money Bank verlangt eine Prämie von 7,8 Prozent der monatlichen Kreditrate. Bei Bank-now und Cashgate ist die Versicherungsprämie abhängig von Zins und Laufzeit beziehungsweise von Kredithöhe und Laufzeit. Bank-now beziffert die Prämien auf 0,3 bis 6,6 Prozent der monatlichen Kreditrate. Vergleichbar sind sie bei Cashgate. Alle Kreditgeber haben im Internet Berechnungstools aufgeschaltet, die über Kreditrate und Versicherungsprämie informieren. Die Versicherung kann auch ausgeschlossen werden.
Migros erlässt Restschuld
Wer die Kreditrückzahlung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit versichert, kann nicht in jedem Fall mit Leistungen rechnen. Alle Versicherungen zahlen nur bei hundertprozentiger Arbeitsunfähigkeit. Wer vom Arzt wegen Krankheit oder Unfall nur teilweise für arbeitsunfähig erklärt wird, kann also nicht auf Versicherungsleistungen zählen. Auch greifen die Kreditratenversicherungen erst nach einer Wartefrist nach Eintreten der Arbeitsunfähigkeit – in der Regel nach 60 Tagen.
Die Form der Leistungen ist unterschiedlich:
- Cardif, die Versicherung von Cashgate, übernimmt die ausstehenden Ratenzahlungen.
- Nationale Suisse (Bank-now) leistet Monatszahlungen in der vertraglich vereinbarten Höhe.
- Lighthouse (Cembra Money Bank) zahlt entweder die monatliche Rate, den ausstehenden Kreditbetrag oder 2500 Franken pro Monat – und zwar den jeweils tiefsten Betrag.
- Die Migros-Bank zeigt sich im Fall des Todes des Kreditnehmers vergleichsweise grosszügig: Sie erlässt die Restschuld.