Nein. Kündigt Ihnen Ihr Chef mit Hinweis auf die bevorstehende Operation, ist das rechtsmissbräuchlich. Denn: Wenn Sie wegen Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden, haben Sie für eine bestimmte Zeit weiterhin Anspruch auf den Lohn. Will Ihr Chef diesen Anspruch unterlaufen, indem er Ihnen vor dem Spitalaufenthalt kündigt, ist das gegen das Gesetz.

Teilen Sie Ihrem Chef also sofort schriftlich mit, dass die Kündigung missbräuch­lich ist und Sie dagegen Einsprache erheben. Sie können zwar nicht verlangen, dass das Arbeitsverhältnis fortgeführt wird. Hält jedoch der Arbeitgeber an der Kündigung fest, muss er Ihnen eine Entschädigung von maximal sechs Monats­löhnen zahlen. Diese Entschädigung müssen Sie innert 180 Tagen nach Ablauf der Kündigungfrist beim Gericht verlangen.