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29.11.2011
Nein. Diese Auffassung der Versicherung ist rechtlich nicht haltbar. Aus Ihrer Kündigung muss hervorgehen, auf welchen Zeitpunkt der Vertrag gekündigt wird. Normalerweise geschieht dies auf den vertraglich vereinbarten Kündigungstermin.
Bei einem Schadenfall können jedoch beide Parteien sofort vom Vertrag zurücktreten. Sie müssen dann keine Kündigungsfrist einhalten. Deshalb sollten Versicherte in diesem Fall schreiben, dass sie per sofort vom Vertrag zurücktreten.
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