Nein. Diese Auffassung der Versicherung ist rechtlich nicht haltbar. Aus Ihrer Kündigung muss hervorgehen, auf welchen Zeitpunkt der Vertrag gekündigt wird. Normalerweise geschieht dies auf den vertrag­lich vereinbarten Kündigungstermin.

Bei einem Schadenfall können jedoch beide Par­teien sofort vom ­Vertrag zurücktreten. Sie ­müssen dann keine Kündigungsfrist einhalten. Deshalb sollten Versicherte in diesem Fall schreiben, dass sie per sofort vom Vertrag zurücktreten.