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01.09.2009
Acht Tage vor Vertragsablauf hatte Doris Meier (Name geändert) ihre Mitgliedschaft bei der Online-Partnervermittlung be2 gekündigt. Dennoch verlangte be2, Meier müsse für weitere sechs Monate zahlen. Begründung: Der Vertrag verlängere sich automatisch um die bisherige Dauer, falls man nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf kündige. Das gehe aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hervor. Was be2 vergisst: Nach Schweizer Recht sind Partnervermittlungsverträge jederzeit kündbar. Daran ändert eine auf die AGB gestützte automatische Vertragsverlängerung nichts. Der K-Tipp hat be2 schon vor eineinhalb Jahren darauf hingewiesen. Ärgerlich deshalb, dass er jetzt erneut intervenieren musste.
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immer noch gleich
leider hat sich diesbezüglich überhaupt nichts geändert... die ags sind genau gleich geblieben, nach langem hin und her wurde zwar eine Kündigung akzepiert, aber erst auf den 20.11 oder so... ist eine riesen frechheit! zudem habe ich sicher 20 mails geschickt und zu 90 % sind nur standard antworten gekommen, man hat sich gar nict mit meinem anliegen auseinandergesetzt, also mehr als fragwürdig, und seit dem ich gekündigt habe bekomme ich fast jeden tag die nachricht das mir jemand geschrieben hat, vorher habe ich mehr als 2 monate keine nachrichten bekommen. da gibt es nur eines, finger weg!!