Acht Tage vor Vertragsablauf hatte Doris Meier (Name geändert) ihre Mitgliedschaft bei der Online-Partnervermittlung be2 gekündigt. Dennoch verlangte be2, Meier müsse für weitere sechs Monate zahlen. Begründung: Der Vertrag verlängere sich automatisch um die bisherige Dauer, falls man nicht spätestens 14 Tage vor Ablauf kündige. Das gehe aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hervor. Was be2 vergisst: Nach Schweizer Recht sind Partnervermittlungsverträge jederzeit kündbar. Daran ändert eine auf die AGB gestützte automatische Vertragsverlängerung nichts. Der K-Tipp hat be2 schon vor eineinhalb Jahren darauf hingewiesen. Ärgerlich deshalb, dass er jetzt erneut intervenieren musste.