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Die Telecomfirma Sunrise hat den Kunden neue Allgemeine Geschäftsbedingungen zugeschickt, die am 1. Dezember in Kraft treten sollen. Abonnenten mit einer Mindestvertragsdauer ab einem Jahr dürfen dann laut dem Kleingedruckten nur noch frühestens sechs Monate vor Ende der Abolaufzeit kündigen. Zudem soll die Kündigung – wie bisher – nur per Telefon oder Internetchat zulässig sein.
Letztere Bestimmung war schon bisher unwirksam (K-Tipp 14/2019). Thomas Koller, ehemaliger Professor für Privatrecht an der Uni Bern, kritisiert auch die neuesten Einschränkungen: «Die Regeln erschweren die Kündigung massiv.» Die Kündigungsklauseln im Kleingedruckten sind laut Koller ungewöhnlich und benachteiligen die Konsumenten stark. Daher seien sie ungültig.
Sunrise-Sprecherin Therese Wenger sieht das anders: «Der Kunde erleidet keine wesentlichen Nachteile durch die neuen Bestimmungen.»
Gut zu wissen: Wer den Vertrag mit Sunrise beenden will, kann ihn ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist per Ende November kündigen. Man kann Sunrise auch schriftlich mitteilen, dass man die Vertragsänderung ablehne.
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