Kunden haben in der Schweiz grundsätzlich kein Recht, Waren umzutauschen – es sei denn, sie sind fehlerhaft. Doch die Warenhäuser und Kleidergeschäfte sind kundenfreundlicher, als das Gesetz verlangt. In einer Stichprobe wurden in allen 21 Geschäften Kleidungsstücke am folgen-den Tag zurückgenommen. Selbst bei Begründungen wie «Der Pulli gefällt mir nun doch nicht» oder «Die Farbe steht mir nicht&...