Das Ende der La Suisse hat Folgen für die Kunden: Ihre Policen werden auf andere Gesellschaften übertragen. Die Unfall- und Krankentaggeld-Policen kommen zur Helsana, das Lebengeschäft zur Swiss Life, die Motorfahrzeug-, Sachversicherungs- und Haftpflichtpolicen zur Vaudoise. Laut Gesetz haben die Kunden das Recht, «den Versicherungsvertrag innerhalb von drei Monaten seit der Übertragung zu kündigen». Bedeutsam ist das vor allem für Versicherte mit langjährigen Verträgen, die zur Vaudo...