Eine Frau zog aus der eigenen Wohnung in eine Wohngemeinschaft; dort zahlte ein Mitbewohner die Radio- und TV-Empfangsgebühren. Weil sie sich am alten Ort nicht korrekt abgemeldet hatte, musste sie die Gebühr für weitere fünf Monate zahlen.



Das Bundesgericht stellt sich damit hinter die Billag, die diese Gebühren eintreibt: Die von der Billag verlangte strenge Mitteilungspflicht gehe in Ordnung, denn hier handelt es sich gemäss Bundesgericht um eine «Massenverwaltung».