Das Auto von Jean-Marc Trost aus Cugy VD blieb im letzten Sommer auf einer Landstrasse plötzlich stehen. In der Garage zeigte sich: Die Kupplungsscheiben waren derart abgenutzt, dass sie die Kraft des Motors nicht mehr auf die Antriebswelle übertrugen. Trost machte sich keine grossen Sorgen, denn die Garantie lief noch über ein halbes Jahr. Das Auto, einen VW T-Roc, hatte er bei der Amag in Villeneuve VD gekauft – als Firmenwagen mit 14 000 Kilometern auf dem Tacho.
Für die Reparatur 3000 Franken gezahlt
Umso erstaunter war Trost, als ihn der Garagist fragte, ob er einen Kostenvoranschlag wünsche. Die Garantie greife nicht, da sie «natürlichen Verschleiss, also gewöhnliche Abnützungserscheinungen», ausschliesse. Und die Kupplung sei ein solches Verschleissteil. Jean-Marc Trost ärgert sich: «Für die Amag ist es offenbar normal, dass eine Kupplung nur 35 000 Kilometer durchhält.»
Schliesslich zahlte Trost für die Reparatur 3000 Franken. Doch das hätte er nicht tun müssen. In den Bestimmungen zur Garantie der VW-Importeurin Amag heisst es: «Natürlicher Verschleiss, d. h. gewöhnliche Abnutzungserscheinungen des Fahrzeugs, die nicht durch Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit verursacht worden sind, und Folgeschäden, die auf natürlichen Verschleiss zurückzuführen sind, sind von dieser Garantie ausgeschlossen.»
Das bedeutet: Die Garantie greift nur dann, wenn das Verschleissteil einen Mangel hatte (siehe Kasten). Bei einer Kupplung, die schon nach 35 000 Kilometern kaputt ist, liegt offensichtlich ein solcher Mangel vor: Gemäss dem Touring Club Schweiz (TCS) hält eine Kupplung «normalerweise mehr als 100 000 Kilometer». Möglich seien auch «mehr als 200 000 Kilometer» – vor allem im Langstreckenbetrieb, weil es dabei weniger Schaltvorgänge gebe.
Die Amag hält auf Anfrage des K-Tipp an ihrer Haltung fest. Es sei «selten, aber nicht ausgeschlossen, dass ein Kupplungsschaden bereits nach 35 000 Kilometern» eintrete.
Jean-Marc Trost ist ein erfahrener Autofahrer. Er besitzt den Fahrausweis seit bald 40 Jahren und fuhr früher auch Lastwagen. Ein solches Problem habe er noch nie erlebt: «Mit unserem letzten Auto, einem Subaru, fuhren wir fast 200 000 Kilometer – und dies bis zum Schluss mit der Originalkupplung.»
Mercedes: Garantie für Verschleissteile
Übrigens: Die Konkurrenten der Amag regeln die Reparatur der Kupplung in ihren Verträgen ähnlich. Auch BMW, Ford, Renault und Toyota schliessen «die Folgen von Verschleiss» aus. Anders bei Mercedes: Dort sind während der Garantiezeit Verschleissteile ausdrücklich eingeschlossen. Die Garantie erstreckt sich über drei Jahre oder 100 000 Kilometer.
Probleme mit Garantiearbeiten: Das können Autobesitzer tun
Laut Vertrag kommt die Amag für einen Kupplungsschaden während der Garantiezeit nur auf, wenn dieser auf «Mängel in Werkstoff oder Werkarbeit» zurückzuführen ist. Solche sind wahrscheinlich, wenn die Kupplung schon nach relativ kurzer Zeit defekt ist. Falls der Verkäufer die Reparatur trotzdem nicht kostenlos ausführt, sollte man für die Reparatur die Garage wechseln und sich die ersetzten Teile aushändigen lassen. So kann man den Mangel belegen und die Kosten vom Verkäufer zurückfordern.
Tipp: In solchen Fällen hilft eine Rechtsschutzversicherung. Sie übernimmt allfällige Rechtskosten, falls der Autoverkäufer die Zahlung verweigert. Weitere Infos gibts auf Ktipprechtsschutz.ch.