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Ein pensionierter Polizist parkierte in Reinach BL über 40 Stunden auf einem weiss markierten Parkplatz. Die Gemeinde büsste ihn deshalb mit 50 Franken – und verwies auf die kommunale Parkraumverordnung. Demnach hätte es für eine Parkdauer von mehr als zehn Stunden eine Bewilligung gebraucht. Signalisiert war das nicht.
Der Rentner akzeptierte die Busse nicht und zog den Fall vor das Strafgericht Basel-Landschaft. Dieses gab ihm recht und annullierte die Busse (K-Tipp 1/2018).
Doch die Gemeinde liess nicht locker und zog das Urteil an das Kantonsgericht weiter – und blitzte erneut ab: Das Gericht ging gar nicht auf die Berufung ein. Der Gemeinde fehle in diesem Fall die gesetzliche Ermächtigung, gegen einen erstinstanzlichen Entscheid Berufung einzulegen, heisst es im Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft.
Denn: Nur ein Staatsanwalt hätte diese Ermächtigung gehabt. Die Gemeinde muss nun die Verfahrenskosten von 1100 Franken übernehmen. Sie zieht das Urteil nicht ans Bundesgericht weiter.
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Bekommt der Verursacher schlechte Bewertung?
Bekommt der Gemeinde Verantwortliche für unnötig rausgeworfenes Geld nun eine schlechte Performance Bewertung? Solche ungerechtfertigten Hetzkampagnen müssen doch Konsequenzen nach sich ziehen. Bekam der Mann eine Entschädigung?