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Rechnungen des Inkassobüros Intrum sollte man genau kontrollieren. Denn sie enthalten oft Beträge, die nicht geschuldet sind. Das erlebte auch ein K-Tipp-Leser aus Oberhofen am Thunersee BE. Er hatte Anfang 2017 eine Zahlungserinnerung von Intrum erhalten. Grund der Forderung: Eine Zollrechnung des Paketdienstes UPS in der Höhe von Fr. 158.40. Tatsächlich hatte er den Betrag nicht gezahlt, weil er die ursprüngliche Rechnung wegen eines Adressfehlers nie erhielt.
Intrum forderte zusätzlich zum Rechnungsbetrag einen Verzugszins sowie einen angeblichen «Verzugsschaden gemäss Art. 106 OR» in der Höhe von 145 Franken. Der Berner Oberländer zahlte nur den ursprünglichen Rechnungsbetrag plus den Verzugszins. Mehr war rechtlich nicht geschuldet. Trotzdem erhielt der K-Tipp-Leser zwei Jahre später plötzlich einen Zahlungsbefehl des Betreibungsamts Oberland über Fr. 209.35 für einen angeblichen «Verzugsschaden», «diverse Auslagen» und Zinsen.
Erst als sich der K-Tipp einschaltete, krebste Intrum zurück. Die Zahlung sei laut Intrum-Sprecherin Daniela Brunner falsch verbucht worden.
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