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12.06.2019
Immer wieder gibt es Unterbrüche im Telefonnetz oder bei der Internetverbindung. So mussten vor einem Jahr Tausende Swisscom-Kunden teils tagelang tote Leitungen erdulden – wegen eines Softwarefehlers. Für Betroffene gibt es in solchen Fällen meist kein Geld zurück, sondern höchstens eine Entschuldigung (K-Tipp 19/2018).
Das soll nach dem Willen des Parlaments auch so bleiben: In der vergangenen Herbstsession lehnte der Nationalrat bei den Beratungen zum Fernmeldegesetz einen Antrag von Thomas Hardegger (SP/ZH) ab. Er hatte verlangt: «Entstehen den Kundinnen und Kunden aus Störungen bei Mobilfunk- und Festnetzdienstleistungen Nachteile, sind sie grundsätzlich zu entschädigen.» Ständerätin Anita Fetz (SP/BS) griff das Thema in der Wintersession ebenfalls auf. Wenn Firmen und Privatpersonen stunden- bis tagelang ohne Festnetz und Internet auskommen müssten und «dann einfach nur eine lauwarme Entschuldigung kommt, ist das deutlich zu wenig», argumentierte sie. Vergeblich. Auch der Ständerat sagte Nein zur Entschädigungspflicht – mit 26 zu 9 Stimmen.
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