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Wer seine Steuererklärung ausfüllt, trägt Sparzinsen, Verrechnungssteuer und Kontoführungsgebühren ein. All diese Zahlen lieferte die Postfinance ihren Kunden bisher immer Anfang Jahr separat mit dem «Zinsabschluss». Doch dieses Jahr fehlen auf dem «Zinsabschluss» die Gebühren. Schuld ist – einmal mehr – die neue Software, die die Post an Ostern 2018 installierte. Die Postfinance erklärt, sie sei bestrebt, «die Kontoführungsgebühren künftig wieder auf den Zinsdokumenten auszuweisen».
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Kontoführungsgebühren werden definitiv weiterhin nicht ausgewiesen
Ich habe am 02.01.2020 nachgefragt warum auf dem Dokument "Zinsabschluss" die steuerrelevanten Kontoführungsgebühren nicht (mehr) ausgewiesen werden und habe die nachfolgende "billige" Antwort erhalten: ---- Ursprüngliche Nachricht ---- Von: - PostFinance AG, Kontaktcenter Erhalten: 06.01.2020 17:29 Betreff: AW: Dokument Zinsabschluss > Kontoführungsgebühren werden nicht ausgewiesen > Sehr geehrter Herr Dunkel > > Sie erkundigen sich über den Zinsabschluss 2019. > > Da es sich bei der Kontoführungs- und Guthabengebühr nicht um einen Zins handelt (sondern um eine Gebühr / einen Preis), wird die Position nicht auf dem Zinsausweis aufgeführt. Bei Bedarf können die Gebühren auf den Kontoauszügen zusammengezählt werden. > > PostFinance hat diesen Entscheid getroffen und dies wird in Zukunft auch nicht mehr aufgelistet werden. > > Wir wünschen Ihnen einen schönen Abend. > > > Freundliche Grüsse > > > PostFinance AG > Kontaktcenter