Ja. Während Ihrer zwei Wochen Ferien erhalten Sie den gleichen Lohn, wie wenn Sie arbeiten würden. Das heisst also in diesem Fall das wegen Kurzarbeit reduzierte Gehalt. Ausnahme: Sie unterstehen einem Gesamtarbeitsvertrag, der bei Kurzarbeit den vollen Lohn vorsieht. Ihren Ferienlohn muss der Betrieb übrigens aus der eigenen Kasse bezahlen. Denn er erhält von der Arbeitslosenversicherung keine Kurzarbeitsentschädigung, wenn Sie wegen Ferienabwesenheit nicht arbeiten.