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K-Tipp 16/2005
05.10.2005
Nein. Nach dem Gesetz ist das «L» ausdrücklich Inhabern eines Lernfahrausweises vorbehalten. Diese dürfen in Begleitung einer Person herumfahren, die mindestens 23 Jahre alt ist und den Führerschein seit drei Jahren besitzt.
Das «L» soll demnach andere Verkehrsteilnehmer auf die spezielle Lernsituation aufmerksam machen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Sind die Lernfahrten beendet, muss das «L» entfernt werden.
Wer dies unterlässt, riskiert gemäss Ordnungsbussenverordnung eine Busse von 20 Franken.
Tipp: Fühlen Sie sich am Steuer nach der langen Fahrpause noch sehr unsicher, können Sie zum Wiedereinstieg ein paar Fahrstunden bei einem Fahrlehrer nehmen.
Der Fahrlehrer wird dazu an seinem Auto das «L»-Schild entfernen. Oder der Fahrlehrer fährt in Ihrem eigenen Auto als temporärer Begleiter mit.
(dw)
Das «L» soll demnach andere Verkehrsteilnehmer auf die spezielle Lernsituation aufmerksam machen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen. Sind die Lernfahrten beendet, muss das «L» entfernt werden.
Wer dies unterlässt, riskiert gemäss Ordnungsbussenverordnung eine Busse von 20 Franken.
Tipp: Fühlen Sie sich am Steuer nach der langen Fahrpause noch sehr unsicher, können Sie zum Wiedereinstieg ein paar Fahrstunden bei einem Fahrlehrer nehmen.
Der Fahrlehrer wird dazu an seinem Auto das «L»-Schild entfernen. Oder der Fahrlehrer fährt in Ihrem eigenen Auto als temporärer Begleiter mit.
(dw)
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