Für Familie Rösti aus Glattfelden ZH ging vor gut zwei Jahren der Traum eines Eigenheims in Erfüllung. Für die Böden hatten Tanja und Adrian Rösti bei der Bauwerk Parkett AG in Wallisellen ZH geräuchertes Eichenparkett ausgewählt.
Ende 2012 zog die Familie ins neue Haus ein. Einige Monate später liessen sie in der Küche ebenfalls Eichenparkett verlegen. Wenig später traten die Beschwerden auf: Die Augen brannten ständig, und Tanja Rösti litt immer häufiger unter starkem Kopfweh. Ihr Hausarzt vermutete, die Beschwerden könnten aufs Parkett zurückzuführen sein. Deshalb liess Familie Rösti den Boden durch ein Naturholzparkett ersetzen. Bald ging es allen wieder besser.
Viel zu viel Ammoniak festgestellt
Der K-Tipp schickte Proben des stark riechenden Parketts ins Berliner Analyselabor Alab. Und zwar zwei mit Parkettöl behandelte Elemente aus dem Wohnzimmer bzw. der Küche und einen unbehandelten Ausschnitt (siehe «So wurde getestet»).
Die wichtigsten Resultate: Das Labor fand in allen Proben zu viel Ammoniak. Das unbehandelte Parkett übertraf mit 0,446 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m3) den vom Deutschen Institut für Bautechnik empfohlenen Wert von 0,1 mg/m3 um das Dreieinhalbfache. Beim Küchenboden wurde fast doppelt so viel gemessen. Beim Wohnzimmerboden war der Wert mit 0,115 mg/m3 nur leicht erhöht. Das Labor fand zudem in allen Proben VOC und TVOC. Das sind in Lösungsmitteln enthaltene flüchtige organische Stoffe, die Augen und Atemwege reizen können.
Der K-Tipp legte die Laborergebnisse dem Baubiologen und Architekten Bosco Büeler vor. Er ist Geschäftsführer der Genossenschaft Information Baubiologie (Gesundes-haus.ch): «Die Messwerte fallen bei der Grenzwertliste der Schweizer Baubiologen durch», so Büeler. Die Liste wurde von der Fachgruppe Hausuntersuchung der Schweizerischen Interessengemeinschaft Baubiologie entwickelt. Für VOC bzw. TVOC gelte ein Wert von 0,1 bis 0,3 mg/m3 als «schwach auffällig». Ein höherer Wert sei «stark auffällig» und Anlass, zu einer Sanierung zu raten. Der bei Röstis festgestellte TVOC-Wert sei mit 5,47 mg/m3 im unbehandelten Parkett, 3,76 mg/m3 in der Küche und 2,12 mg/m3 im Wohnzimmer recht hoch.
Laut der Infostelle für Vergiftungsfragen Tox Info Suisse passen die Symptome der Familie Rösti zu einer Ammoniakreizung. Und der Fachstelle für Wohngifte beim Bundesamt für Gesundheit sind Problemfälle mit geräuchertem Eichenparkett bekannt. Das Holz müsse nach dem Räuchern beim Hersteller genügend ablüften. Sprecher Daniel Dauwalder: «Denn Restammoniak im Holz kann die Raumluft belasten und zu lästigen Reizeffekten bei den Bewohnern führen.»
Die Bauwerk Parkett AG sagt, es gebe keinen eindeutigen Zusammenhang zwischen den festgestellten Ammoniakwerten und den gesundheitlichen Problemen der Familie. Diese müssten eine andere Ursache haben. Ein eigener Test habe einen unbedenklichen Wert ergeben. Und bei den VOC-Werten handle es sich um Essigsäure, die von Natur aus im Eichenholz vorkomme.
So vermeiden Sie Wohngifte
- Beim Kauf von Möbeln, Teppichen und anderen Bodenbelägen auf den Geruch achten. Wenn möglich ein kleines Stück des Materials abschneiden lassen und zu Hause in ein luftdichtes Einmachglas geben. Riecht es nach einer Woche unangenehm, kaufen sie das Produkt besser nicht.
- Möbel aus Massivholz kaufen. Denn Spanplatten enthalten häufig problematische Klebstoffe.
- Einen alten Bodenbelag vor einer Renovierung immer vollständig entfernen. Er kann sonst Quelle unangenehmer Ausdünstungen sein.
- Erkundigen Sie sich, mit welchen Mitteln ein Möbel oder Bodenbelag behandelt werden darf.
- Renovieren und bauen Sie möglichst während der warmen Jahreszeit. Dann drei- bis fünfmal am Tag wenige Minuten lüften (mit Durchzug).
- Frisch gestrichene Räume möglichst erst nach vier Wochen bewohnen.
- Bezeichnungen wie «Bio», «Öko» und «Natur» sind keine Garantie für schadstofffreie Ware. Fragen Sie deshalb nach den Inhaltsstoffen.
- Sagen Sie dem Bodenleger, der Boden müsse die Richtwerte der Fachgruppe Hausuntersuchung der Schweizerischen Interessengemeinschaft Baubiologie erfüllen.
So wurde getestet
Das Parkett wurde nach den Standards des Zulassungsverfahrens des deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) geprüft. In Deutschland kommen seit 2011 nur geprüfte Bodenbeläge in den Handel. Eine entsprechende Regelung fehlt in der Schweiz.
Das Labor legte jede Probe in eine separate Edelstahlprüfkammer mit Glasdeckel. Nach sieben Tagen untersuchte es, wie viel Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen (VOC und TVOC) in die Luft abgegeben wurden.
Ammoniak ist ein stark riechendes giftiges Gas, das zu Tränen reizt. Geräuchertes Eichenparkett wird damit begast und erhält so den typischen dunklen Farbton. VOC und TVOC kommen in Lösungsmitteln vor, die bei der Parkettherstellung verwendet werden. Sie können Augen und Atemwege reizen.