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Ja. Sie müssen alle Kundinnen und Kunden, die ins Blickfeld der Kamera geraten könnten, über das Überwachungssystem informieren. Und zwar mit einem gut sichtbaren Hinweisschild – zum Beispiel beim Eingang zum Geschäft. Zudem müssen die Kameras so positioniert sein, dass sie nur das filmen, was für diesen Zweck nötig ist. Videokameras dürfen aber nicht zur ständigen Überwachung der Angestellten verwendet werden. Wichtig: Sie müssen die aufgenommenen Bilder so schützen, dass sie nicht in die Hände von Unbefugten geraten. Und Sie müssen die Aufnahmen löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
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