Ja. Sie müssen alle Kundinnen und Kunden, die ins Blickfeld der Kamera geraten könnten, über das Überwachungssystem informieren. Und zwar mit ­einem gut sichtbaren Hinweisschild – zum Beispiel beim Eingang zum Geschäft. Zudem müssen die Kameras so positioniert sein, dass sie nur das filmen, was für diesen Zweck nötig ist. Videokameras dürfen aber nicht zur ­ständigen Überwachung der Angestellten verwendet werden. Wichtig: Sie müssen die aufgenommenen Bilder so schützen, dass sie nicht in die Hände von Unbe­fugten geraten. Und Sie ­müssen die Aufnahmen ­löschen, sobald sie nicht mehr benötigt werden.