Beata Surowka aus Burgdorf BE kaufte in einer Coop-Filiale Lebensmittel ein. Sie zahlte an der Selbstbedienungskasse und verstaute die Waren in ihrer Tasche. Als sie das Geschäft verlassen wollte, wurde sie von einem Ladendetektiv in Zivilkleidung angehalten. Surowka erinnert sich: «Er sagte, ich müsse zur Stichprobenkontrolle in den Personalraum mitkommen, der sich hinter einer abgeschlossenen Tür befand.» Die Kundin fragte, ob der Mann sie verdächtige, etwas gestohlen zu haben. Der Detektiv habe das verneint.
Surowka wollte sich nicht in den Nebenraum begeben und bot an, ihre Tasche in der Filiale zu zeigen. Doch der Detektiv und ein weiterer Mitarbeiter drängten sie ins Hinterzimmer. Dort schlossen sie die Tür. Die Kontrolle ergab: Die Frau hatte alle Waren bezahlt.
Surowka beschwerte sich bei Coop: Man habe sie «gedemütigt und wie eine Kriminelle behandelt». Der Leiter Überwachung von Coop entschuldigte sich dann bei ihr. Im Schreiben heisst es, die Ladenüberwachung habe die Aufgabe, «Unregelmässigkeiten aufzudecken» und «stichprobenweise» Kunden anzuhalten und zu überprüfen. Aus Gründen der Diskretion bitte man die Kunden in die Hinterräume. Dies werde bei allen Kunden gleich gehandhabt.
Laut Coop-Sprecherin Andrea Bergmann löst das Programm der Selbstscanner-Kassen die Stichproben aus. Das Personal führe die Kontrollen dann direkt bei der Kasse durch. Bei Verdacht auf Diebstahl würden die Kunden in die Hinterräume des Ladens gebeten.
Auch die Migros sagt: «Stichproben finden immer wieder statt, sowohl bei den normalen Kassen wie auch beim Selbstscannen.» Die Stichproben würden meist an der Kasse, bei Verdacht auf Widerhandlungen in einem separaten Raum durchgeführt.
Wer falscht scannt, riskiert eine Busse
Mit den Selbstbedienungskassen sparen die Händler Personal. Doch Kunden können Ärger bekommen, wenn sie einen Fehler machen. Wer Waren versehentlich falsch gescannt hat, riskiert im Wiederholungsfall eine Busse oder gar Hausverbot (K-Tipp 20/2017). Sicherer fährt, wer die Selbstbedienungskassen meidet.
Ladendetektive haben keine polizeilichen Befugnisse
Verlangen Sie einen Ausweis, wenn Sie von einer zivil gekleideten Person aufgefordert werden, Ihre Tasche zu zeigen. Aus dem Ausweis sollte hervorgehen, dass die Person im Auftrag des Supermarkts arbeitet.
Ladendetektive und andere Mitarbeiter haben nicht mehr Befugnisse als gewöhnliche Privatpersonen. Sie dürfen Taschen oder Ausweise nur kontrollieren, wenn der Besitzer einverstanden ist. Nur die Polizei darf eine Person gegen ihren Willen kontrollieren.
Privatpersonen dürfen jemanden nur dann festhalten, wenn sie ihn auf frischer Tat bei einem Diebstahl ertappen – und nur, bis die Polizei eintrifft. Bei einer Stichprobe ohne Diebstahlverdacht dürfen Kunden weder festge-halten noch genötigt werden, ein Nebenzimmer aufzusuchen.
Nötigung und Freiheitsberaubung sind strafbar. Kunden können Strafanzeige erstatten.