Ja. Voraussetzung ist jedoch dass der Ladenbe­treiber am Eingang mit einem Hinweisschild auf dieses Vorgehen aufmerksam macht. Der Hinweis muss für die Kundinnen und Kunden gut sichtbar sein.

Ist der Hinweis korrekt angebracht, gibt der Kunde stillschweigend sein Einverständnis zu einer ­allfälligen Stichprobenkontrolle. Ist das betreffende Schild aber nicht beim Eingang, sondern erst bei der Kasse zu lesen, ist die Stich­probenkontrolle unzulässig.

Kontrollen ohne entsprechenden Hinweis sind dennoch erlaubt, wenn das Ladenpersonal eine Person beim Stehlen erwischt bzw. des Diebstahls verdächtigt. In einem solchen Fall darf das Personal die Person festhalten und auffordern, ihre Tasche zu leeren.