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Ja, aber sie müssen es richtig machen. Noch sind Sie vertraglich gebunden. Versuchen Sie den Vertrag mit dem Schreiner gütlich per sofort aufzulösen. Gelingt dies nicht, müssen Sie folgendermassen vorgehen:
- Gewähren Sie dem Schreiner mit eingeschriebenem Brief eine letzte Frist von etwa zwei Wochen. Die Dauer dieser Frist können Sie beliebig bestimmen – sie muss aber den mständen angemessen sein.
- Drohen Sie in diesem Brief, dass nach Ablauf der Frist der Vertrag hinfällig wird, falls die Tür bis dann nicht geliefert wird.
Kann der Schreiner diesen letzten Termin nicht einhalten, sind Sie frei. Erst dann können Sie zur Konkurrenz gehen, ohne befürchten zu müssen, dass der Schreiner eines Tages mit seiner Tür vor Ihrer neuen Haustür steht.
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