Einen rund 20 Kilometer langen Arbeitsweg hat K-Tipp-Leser Beat Zaugg aus Lohnstorf BE täglich zu bewältigen. Bisher fuhr er mit dem Motorrad ins Geschäft. Um sich und der Umwelt etwas Gutes zu tun, entschied er sich, auf ein E-Bike umzusteigen.
Eine Testfahrt bei der Firma Back2Green überzeugte ihn. Am 6. Dezember 2018 bestellte er im Geschäft in Kloten ZH das Modell «Blue XTR Speciale 3.0 S». Kosten: rund 4700 Franken, zahlbar sofort. Liefertermin: März 2019. «Das Preis-Leistung-Verhältnis war gut», sagt Zaugg. «Ich wollte ein Schweizer Produkt und ein Startup-Unternehmen unterstützen.»
Back2Green baut E-Bikes in Kleinserien und nach individuellen Wünschen. Der Werbeslogan lautet: «Die schnellsten E-Bikes der Schweiz». Mit der Auslieferung lässt sich die Firma allerdings Zeit. Die Lieferfrist beträgt laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen acht bis zwölf Wochen. Als sich Zaugg erkundigte, bat man ihn jeweils um Geduld.
Mehrere Betreibungen gegen Back2Green
Im Januar 2020, über ein Jahr nach der Bestellung, war sein Bike angeblich abholbereit. Er fuhr 150 Kilometer von Bern nach Kloten – bloss um festzustellen, dass es nicht funktionstüchtig war. Der Akku war beschädigt. Ein Mitarbeiter von Back2Green sicherte ihm schriftlich die Nachbesserung sowie die Lieferung nach Hause bis Ende Februar zu. Sonst könne Zaugg vom Vertrag zurücktreten. Das tat er am 2. März 2020 per eingeschriebenem Brief und verlangte die Vorauszahlung von knapp 4700 Franken zurück. Zehn Tage später rief ihn Koray Ergen, der Inhaber von Back2Green, an. Ein Rücktritt vom Vertrag sei nicht möglich.
Zaugg leitete die Betreibung ein. Er ist einer von fast zwei Dutzend Leuten, die Forderungen von insgesamt über 100 000 Franken an Back2Green geltend machen. Der Betreibungsauszug der Firma umfasst sechs Seiten.
Weitere K-Tipp-Leser machten ähnliche Erfahrungen: In einem Fall bekam ein junger Thurgauer seine 6400 Franken erst zurück, nachdem er die Betreibung eingeleitet hatte – anderthalb Jahre nach der Bestellung. Ein Leser aus dem Aargau erhielt von Back2Green eine schriftliche Schuldanerkennung sowie eine erste Rückzahlungsrate von knapp 1400 Franken. Aber erst, nachdem er die Firma betrieben und seine Rechtsschutzversicherung Druck gemacht hatte.
Laut Koray Ergen gibt es zurzeit keine Lieferverzögerungen mehr. Sämtliche offenen Kundenforderungen seien beglichen, sagt er gegenüber dem K-Tipp.
Auf Nachfragen zeigt sich aber: Das war ein leeres Versprechen. Der Leser aus dem Aargau wartet weiterhin auf fast 4000 Franken, Beat Zaugg auf knapp 4700 Franken.
Nachtrag:
Die beiden im Beitrag erwähnten Kunden bekamen ihre Anzahlungen am Tag der Publikation des ktipp zurück.
Das kann man bei verspäteter Lieferung tun
Bei Vertragsabschluss sollte man darauf achten, dass eine maximale Dauer der Lieferfrist festgehalten ist. Wird sie nicht eingehalten, sollte man so vorgehen:
Per Einschreiben eine letzte Frist zur Lieferung ansetzen – unter Androhung des Rücktritts vom Vertrag.
Wird diese Frist nicht eingehalten: Per eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurücktreten und im Fall einer Vorauszahlung die Rückerstattung verlangen.
Bleibt die Rückerstattung aus: Betreibung einleiten. Je nach Vertrag ist dafür das Betreibungsamt am Sitz des Kunden oder des Unternehmens zuständig.