Francesco Mombelli aus St. Gallen bestellte letzten Herbst beim Möbelhaus XXXLutz Svoboda in Schwarzenbach SG das «Dieter Knoll Ecksofa» aus Leder für 4599 Franken. Dafür musste er im Laden eine Anzahlung von 2500 Franken leisten.
Mombelli war langjähriger Stammkunde beim Händler Svoboda. Bevor XXXLutz den Laden übernahm, hatten er und seine Ehefrau dort fast ihre ganze Einrichtung gekauft.
Monatelanges Warten, seltsame Ausflüchte
Bei der Bestellung des Ledersofas gab es Ärger. Der erste Liefertermin Mitte Januar wurde am Vortag kurzfristig abgesagt. Nach einigem Hin und Her teilte XXXLutz mit, man habe das Sofa vom Hersteller zwar erhalten. Doch als es am Vorabend der Lieferung in den Lastwagen geladen werden sollte, sei es nicht mehr auffindbar gewesen. Das Möbel könne man erst in acht Wochen liefern.
Auch diese Frist verstrich, ohne dass das Sofa eintraf. Mombelli setzte sich mit der Rechtsberatung des K-Tipp in Verbindung und teilte dies XXXLutz mit. Darauf dauerte es noch eine Woche, bis das Sofa geliefert wurde.
Drei Monate warten auf defektes Möbel
Ein K-Tipp-Leser aus Basel musste noch länger auf seine Möbel warten. Im April 2023 bestellte er bei XXXLutz einen Schrank, der Ende Juli bei ihm eintraf. Bei der Lieferung zeigte sich jedoch, dass sich die Schrankwände aus Holz verzogen hatten – die Lieferanten mussten die Montage abbrechen. XXXLutz versprach dem Kunden, er erhalte im Oktober einen Ersatzschrank. Dieser wurde jedoch nie geliefert, da er laut Aussagen des Händlers ebenfalls defekt war.
Der Basler wurde vom Kundendienst immer wieder vertröstet. Ende Februar 2024 erhielt er den Bescheid, der Schrank sei nun in einwandfreiem Zustand lieferbereit.
Der Kunde machte daraufhin mehrere Terminvorschläge für die Lieferung, erhielt aber wochenlang keine Antwort. Schliesslich hatte er genug: Fast ein Jahr nach seinem Schrankkauf trat er vom Vertrag zurück. Im Mai erhielt er die 3600 Franken, die er für den Schrank und die Montage gezahlt hatte, zurück.
Viviane Levy aus Zürich wartet seit Monaten auf ihre Polstergruppe. Im März 2024 wurde diese defekt geliefert. Nach etlichen Reklamationen kümmerte sich d er Kundendienst um den Fall. In der Zwischenzeit nahm ein Techniker bei Frau Levy den Schaden auf. Für das Beheben des Mangels wurde sie aber auf den folgenden Monat vertröstet.
Für XXXLutz sind das alles nur Einzelfälle
Auch auf Reklamation.ch, der Beschwerdeplattform des K-Tipp, finden sich viele Meldungen von XXXLutz-Kunden, die lange Lieferfristen und den schlechten Kundendienst bemängeln. Auf der Plattform ging der Händler auf keinen dieser Fälle ein.
XXXLutz sagt auf Anfrage des K-Tipp, bei den Kundenbeschwerden handle es sich um Einzelfälle. Man bedauere die Verzögerungen im Fall Mombelli, dort sei nicht alles optimal gelaufen. Der Händler räumt ein, es habe vorübergehend Probleme beim Kundendienst gegeben. Man habe diesen vor kurzem am Hauptsitz in Rothrist AG zentralisiert und die Mitarbeiter geschult. Zudem habe man «bedeutende Investitionen» in die Qualitätssicherung getätigt.
Klappts mit der zweiten Lieferfrist nicht, darf man vom Kaufvertrag zurücktreten
Wird eine Ware nicht wie vereinbart geliefert, können Käufer nicht einfach vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie müssen dem Verkäufer zuerst eine angemessene Nachfrist gewähren. Das macht man am besten schriftlich.
Möbelhändler legen häufig eigene Fristen fest. Ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen der grössten Möbelverkäufer zeigt: Punkto Nachfristen gibt es grosse Unterschiede, auch innerhalb des XXXLutz-Konzerns. XXXLutz etwa legt im Kleingedruckten fest, dass Kunden erst nach einer 90-tägigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten können.
Zur XXXLutz-Gruppe gehören auch Möbel Pfister, Lipo und Conforama. Pfister ist kulanter und verlangt nur zwei Monate Nachfrist. Lipo hingegen verweist auf das Gesetz. Dort steht aber nur, dass eine «angemessene» Nachfrist angesetzt werden muss.
Wie viele Tage angemessen sind, legt das Gesetz nicht fest. Im Normalfall sollten zehn Tage genügen. Bei Schubiger Möbel heisst es dazu in den Bedingungen: «Die Nachfrist muss mindestens die ursprüngliche Liefer- bzw. Bereitstellungsfrist betragen.»
Conforama schliesst den Rücktritt bei Lieferverzug ganz aus. Das gilt auch für Ikea und Diga.