Lassen Sie sich nicht abwimmeln!
Viele Kassenwechsler geben entnervt auf, wenn bei der neuen Krankenkasse ihrer Wahl telefonisch kein Durchkommen ist. Dagegen gibt es ein einfaches Rezept.
Inhalt
K-Tipp 17/2002
16.10.2002
Ernst Meierhofer emeierhofer@ktipp.ch
Viele Versicherte, welche die Grundversicherung zu einer günstigeren Kasse wechseln wollen, gehen so vor, wie das bei anderen Versicherungsarten üblich und richtig ist: Sie holen Offerten bei der Konkurrenz ein.
Doch oft folgt die Enttäuschung auf dem Fuss: Die verlangte Offerte trifft nie ein.
Ein Beispiel aus dem letzten Jahr: Die Krankenkasse 57, die Kasse des Smuv, schrieb im Dezember 2001 den Interessenten, sie habe nicht genug Kapazitäten für Offerten geh...
Viele Versicherte, welche die Grundversicherung zu einer günstigeren Kasse wechseln wollen, gehen so vor, wie das bei anderen Versicherungsarten üblich und richtig ist: Sie holen Offerten bei der Konkurrenz ein.
Doch oft folgt die Enttäuschung auf dem Fuss: Die verlangte Offerte trifft nie ein.
Ein Beispiel aus dem letzten Jahr: Die Krankenkasse 57, die Kasse des Smuv, schrieb im Dezember 2001 den Interessenten, sie habe nicht genug Kapazitäten für Offerten gehabt. Diese Mitteilung erreichte die Interessenten erst, als die Kündigungsfrist schon vorbei war.
Andere Prämiengeplagte versuchen, telefonisch mit einer günstigen Kasse Kontakt aufzunehmen. Aber: Wenn gewisse Kassen viel Zulauf befürchten, nehmen sie die Telefone gar nicht mehr oder nur noch zeitweise ab.
Das alles ist aber noch kein Grund, die Wechselübung entnervt aufzugeben: Melden Sie sich einfach schriftlich an. Das sind die Schritte:
1. Finden Sie heraus, welche Kasse die obligatorische Grundversicherung an Ihrem Wohnort günstig anbietet.
2. Kündigen Sie die Grundversicherung bei Ihrer jetzigen Kasse.
3. Melden Sie sich schriftlich und eingeschrieben bei der Krankenkasse Ihrer Wahl an. Benutzen Sie als Vorlage den Musterbrief rechts.
Falls Sie so vorgehen, darf Ihnen die neue Kasse die Aufnahme in die Grundversicherung nicht verweigern - auch wenn Sie nie eine Offerte erhalten haben. Alle an Ihrem Wohnort tätigen Kassen müssen Sie in die Grundversicherung aufnehmen.
Das sind die wichtigsten Tipps für Kassenwechsler:
- Bei der Aufnahme in die Grundversicherung dürfen die Krankenkassen keine Fragen zur Gesundheit stellen.
- Auch ältere Menschen, Schwangere oder Kranke können die Grundversicherung wechseln.
- Die Kündigung bei Ihrer jetzigen Krankenkasse muss spätestens am 29. November (Freitag!) eingetroffen sein. Die Anmeldung für die neue Kasse hingegen können Sie auch noch im Dezember abschicken. Sie haben also genug Zeit, um Ihre Wahl zu treffen und das Wechselprozedere an die Hand zu nehmen.
- Kinder müssen nicht bei der Krankenkasse ihrer Eltern versichert sein.
- Seien Sie skeptisch, wenn Ihnen freischaffende Krankenkassen-Vermittler Angebote machen. Solche Makler empfehlen in der Regel nur Krankenkassen, die ihnen für Neukunden eine Provision zahlen - und das sind nicht unbedingt die billigsten.
- Es ist durchaus möglich, die Grundversicherung und allfällige freiwillige Zusatzversicherungen bei getrennten Kassen zu haben.
Auch wenn Sie sich bei der Grundversicherung für eine neue Krankenkasse entscheiden, darf Ihnen die bisherige Krankenkasse die bestehenden Zusatzversicherungen nicht kündigen.
Es kann allerdings sein, dass Sie dann kleine, billige Zusatzversicherungen für ein ganzes oder halbes Jahr vorauszahlen müssen.
Viele Versicherte stellen sich die Frage, ob es nicht zu kompliziert ist, die Grundversicherung und die Zusatzversicherungen bei unterschiedlichen Kassen zu haben; sie fürchten einen hohen administrativen Aufwand und sehen deshalb wegen dieser Aufteilung Probleme auf sich zukommen.
Getrennte Policen: Ängste unbegründet
Solche Ängste sind meist unbegründet. Ein konkretes Beispiel: Die Helsana hat fast 200000 Kundinnen und Kunden, die bei dieser Kasse nur eine oder mehrere Zusatzversicherungen haben, aber keine Grundversicherung. Auch für viele Visana-Kunden sind geteilte Policen Alltag, denn die Zusatzversicherungen bietet die Visana in der ganzen Schweiz an, die Grundversicherung hingegen in acht Kantonen nicht.
Konkret ist das Vorgehen so: Die Rechnungen der Spitäler gehen in der Regel - falls eine Kostengutsprache vorhanden ist - direkt an die Krankenkasse, die sie bezahlt; die versicherten Personen haben damit in der Regel nichts zu tun.
Falls der Spitalpatient eine freiwillige Spital-Zusatzversicherung hat, müssen die Spitäler schon bei der Rechnung eine Unterscheidung machen zwischen dem Anteil, der auf die Grundversicherung fällt, und dem Anteil, den eine allfällig vorhandene Zusatzversicherung übernehmen muss.
Bei Medikamentenbezügen in der Apotheke legen Sie am besten beide Ausweise vor. Das Apothekenpersonal muss dann zwei getrennte Abrechnungen machen, falls Sie bei zwei verschiedenen Kassen versichert sind.
Zwei Krankenkassen: So gehen Sie vor
Auch bei Arztrechnungen aus ambulanter Behandlung sollte es keine Probleme geben; sie müssen so aussagekräftig sein, dass dem Grund- und dem Zusatzversicherer sofort klar ist, wer was zahlen muss.
Konkret empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
1. Schicken Sie die Originalrechnung zuerst jener Kasse, bei der Sie die Grundversicherung haben. Falls Sie von der Rechnung kein Doppel erhalten haben (zum Beispiel als «Beleg für den Patienten»), sollten Sie eine Fotokopie der Rechnung machen. Unter Umständen erhalten Sie auch zwei Originalrechnungen.
2. Weisen Sie Ihre Grundversicherung darauf hin, dass Sie noch Zusatzversicherungen bei einer anderen Krankenkasse haben.
3. Nachdem Sie den Vergütungsentscheid der Grundversicherung erhalten haben, schicken Sie diese Abrechnung der Grundversicherung mit dem Doppel oder der Fotokopie der Arztrechnung an die Krankenkasse, bei der Sie Ihre Zusatzversicherung(en) haben. Die Originalrechnung bleibt also in der Regel beim Grundversicherer, der Zusatzversicherer muss sich mit der ersten Vergütungsabrechnung und einer Kopie begnügen.
Fazit: Dass es bei einem Splitting Schwierigkeiten geben kann sowie zeitliche Verzögerungen, ist unbestritten. Angesichts der Prämienersparnis ist aber dieser Schritt doch erwägenswert.
Grosse Prämienunter schiede - ein Wechsel kann sich lohnen
Was ein Kassenwechsel für ein Sparpotenzial birgt, lässt sich am Beispiel der Stadt Bern zeigen. Die Normalprämie der CSS beträgt hier für das Jahr 2003 im Monat 340 Franken, die Hotela verlangt hingegen nur 221 Franken - und das bei identischen Leistungen. Der Unterschied macht im Jahr 1428 Franken aus.
Die Grafik auf der Frontseite dieser K-Tipp-Ausgabe zeigt die Durchschnittsprämien der 13 grössten Krankenkassen an 78 Orten.
Beachten Sie eine Besonderheit der Groupe Mutuel. Das ist ein Verbund von 16 Krankenkassen mit unterschiedlichen Prämien, aber zentraler Verwaltung. Der Durchschnittswert von Fr. 232.90 ergibt sich aufgrund derjenigen Kasse der Groupe Mutuel, die im jeweiligen Kanton am meisten Kunden hat.
Tipp: Versicherte der Groupe Mutuel sollten prüfen, ob sie bei der günstigsten Kasse innerhalb des Verbundes sind. Beispiel: In der Stadt Bern kostet die teuerste Kasse innerhalb des Verbundes, die CMBB/SKBH, im nächsten Jahr Fr. 304.80, die günstigste, die Mutualité, nur Fr. 245.80. Die CMBB hat aber im Kanton Bern rund 1370 Versicherte, die günstigere Mutualité hingegen nur rund 170. Der Grund ist klar: Die Groupe Mutuel hat ihre eigenen Versicherten noch nie auf dieses grosse Sparpotenzial aufmerksam gemacht.