Josef Bachmann gibt auf. Der frühere Chef der Pensionskasse von Pricewaterhouse-Coopers ist Urheber der Volksinitiative «Vorsorge Ja – aber fair». Vier Monate vor Ablauf der Sammelfrist hat er erkannt: Die erforderlichen 100 000 Unterschriften kommen nicht mehr zusammen.
Die Initiative zielte unter anderem darauf ab, das Pensionsalter zu erhöhen. Nur dessen Koppelung an die steigende Lebenserwartung entlaste die Altersvorsorge wirksam, glaubt Bachmann.
Allerdings: Seit dem Jahr 2011 flacht die Alterung in der Schweiz ab. Im Jahr 2019 nahm die Lebenserwartung der 65-Jährigen bei den Männern gerade noch um etwas mehr als einen Monat zu, bei den Frauen gar nicht mehr. Das zeigen die neusten Zahlen des Bundesamts für Statistik.
Das Gespenst der Umverteilung
Die Initiative wollte den Pensionskassen zudem erlauben, die Renten der bereits Pensionierten zu senken. Josef Bachmann argumentierte mit einer angeblichen Umverteilung von Pensionskassengeldern von Jung zu Alt. Das solle künftig verhindert werden.
Auch viele Medien malen seit Jahren das Gespenst der Umverteilung an die Wand. Jährlich flössen rund 7 Milliarden von den Erwerbstätigen zu den Rentnern, behaupteten sie auch dieser Tage wieder. Dies, weil die Renten, gemessen an den Kapitalerträgen der Kassen, zu hoch seien und durch Beiträge der Aktiven mitfinanziert würden.
Fakt ist: Die Umverteilung verläuft nicht von den Erwerbstätigen zu den Rentnern, sondern von den Erwerbstätigen zu den Pensionskassen. Denn diese verzinsen deren Altersguthaben regelmässig zu tief – also deutlich unter den Erträgen, die sie mit der Anlage dieser Guthaben er-
zielen.
Die Differenz fliesst in die Reserven der Kassen, deren Vermögen so stetig steigt. Allein 2019 betrug die durchschnittliche Rendite der Kassen 11,1 Prozent. Die Guthaben der Erwerbstätigen müssen sie aber nur mit mindestens 1 Prozent verzinsen.
Mit dem Aus für die Initiative bleibt es beim geltenden Recht: Pensionskassen haben nicht die Kompetenz, laufende Altersrenten zu kürzen. Auch das Bundesgericht hielt vor knapp drei Jahren fest: Die Anfangsrente aus Obligatorium und Überobligatorium geniesst «betragsmässig absoluten Schutz».