Ugo Bellucci versprach auf seiner Website: «Ihr Wunschauto innert 4 bis 15 Tagen» und «Autoleasing ohne Bank». Bellucci richtete sich an Leute, «die in der Vergangenheit Betreibungen, Verlustscheine, Konkurs oder andere Probleme hatten, die ihnen nicht mehr erlauben, einen Kredit oder Leasing zu erhalten». Zu ihnen gehört auch Imer Shala aus Freiburg. Der Angestellte einer Reinigungsfirma hatte keine Chancen auf einen Kredit einer Bank. Also wandte er sich im Januar 2014 an Bellucci, um einen Hyundai IC 35 für 30 000 Franken zu leasen.
Shala füllte Formulare aus und unterzeichnete einen Vertrag. Danach sollte er das Auto bekommen und dafür monatlich rund 950 Franken bezahlen.
Doch statt des Autos erhielt Shala von Bellucci eine Rechnung in der Höhe von 3450 Franken: 3000 Franken für eine Kaution in der Höhe von 10 Prozent des Autowerts und 450 Franken als Gebühr «für die Eröffnung eines Dossiers».
Shala zahlte die Rechnung – erhielt das gewünschte Fahrzeug aber immer noch nicht. Angeblich war sein Wunschmodell nicht mehr lieferbar. Deshalb einigte er sich mit Bellucci auf einen teureren Hyundai für 35 900 Franken. Doch auch diesen bekam er nicht.
Daraufhin kündigte Shala den Vertrag. Doch Bellucci forderte weitere 4500 Franken. Begründung: Die Gebühr für die Vertragsauflösung stehe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Somit hätte Imer Shala beinahe 8000 Franken für nichts bezahlen müssen.
Gesetz schützt vor einer Überschuldung
Der Freiburger weigerte sich. Er forderte auch die bezahlten 3450 Franken zurück – mit Erfolg. Das Regionalgericht in Biel verpflichtete Bellucci dazu, den Betrag zurückzuzahlen. Begründung: Das Gesetz schütze Konsumenten vor Überschuldung. Es verlangt, dass die Leasingfirma vor Abschluss eines Ver-trags die Kreditfähigkeit des Konsumenten überprüft. Tut sie das nicht, ist der Vertrag ungültig.
Bellucci beschwerte sich beim Obergericht Bern. Er argumentierte, er sei laut den Vertragsbedingungen bloss Vermittler eines Leasingvertrags. Somit müsse er die Vermögenslage der Kunden nicht prüfen.
Doch auch das Obergericht liess ihn abblitzen: Es nütze nichts, im Kleingedruckten zu schreiben, man sei Vermittler. Bellucci habe den Anschein erweckt, selber ein Leasingauto anzubieten.
Shalas Anwalt Konrad Rothenbühler hat schon mehrere ehemalige Bellucci-Kunden vertreten. Die Masche sei immer die gleiche, sagt er: Bellucci gewinne mit scheinbar tollen Angeboten Kunden, erhebe Vorauszahlungen, liefere aber nicht. Laut Rothenbühler wurde in Bern gegen Bellucci eine strafrechtliche Voruntersuchung, unter anderem wegen Betrugs, geführt. «Ein Strafverfahren unter anderem wegen Nötigung und Drohung ist noch am Laufen.» Mehr als 30 Geschädigte hätten in diesem Verfahren ihre Schadenersatzforderungen eingereicht. Weder Ugo Bellucci noch sein Anwalt wollten zu den Fragen des K-Tipp Stellung nehmen.
Leasing – die teuerste Variante des Autofahrens
Leasing verbindet die Nachteile von Miete und Eigentum: Der Konsument zahlt der Leasingfirma wie ein Mieter jeden Monat eine Leasingrate. Daneben trägt er wie ein Eigentümer die Kosten für Unterhalt, Pneuwechsel, Reparatur, Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie Steuern. Die Leasingfirma bleibt Eigentümerin des Autos.
Prüfen Sie Alternativen zum Leasing – etwa Occasionsfahrzeuge oder eine Langzeitmiete.
Vereinbaren Sie nur Leasingraten, die Sie auch bei längerer Krankheit oder Arbeitslosigkeit zahlen können.
Meiden Sie Firmen, die eine Vorauszahlung verlangen.