Privathaftpflicht-Versicherung
Sie ist ein absolutes Muss für jedermann. Sie schützt Versicherte vor Schadenersatzansprüchen, wenn sie beispielsweise jemanden verletzen. Umso wichtiger ist auch, dass sich Eltern erkundigen, wie lange der Nachwuchs in der Familienpolice mitversichert ist. Jede Gesellschaft hat das in ihren Versicherungsbedingungen anders geregelt.
Grundsätzlich kann man sagen: Solange Lehrlinge und Studenten noch zu Hause wohnen, bleiben sie in der Regel in der Familienpolice – aber meist nicht länger als bis zum 25. Altersjahr. Umgekehrt sind junge Erwerbstätige nach Abschluss der Lehre und auch Werkstudenten nicht mehr mitversichert – selbst wenn sie noch bei den Eltern wohnen. Junge Leute mit eigenem Haushalt brauchen auf jeden Fall eine eigene Police.
Tipp: Nehmen Sie mit der Versicherung Kontakt auf, und lassen Sie sich die geltenden Regeln erläutern. Die Gesellschaften müssen sich nicht von selber melden. Verlassen Sie sich nie auf mündliche Aussagen, verlangen Sie schriftliche Bestätigungen von Zusagen. Das gilt auch für Spezialfälle, wie zum Beispiel bei der Regelung für Wochenaufenthalter.
Eine Privathaftpflicht-Versicherung für Einzelpersonen kostet im Durchschnitt nur rund 100 Franken pro Jahr – kann aber den Versicherten vor dem finanziellen Ruin retten.
Tipp für Jugendliche: Wenn Sie selber eine Privathaftpflicht-Versicherung abschliessen, sollten Sie darauf achten, dass die Zusatzdeckung «Gelegentliches Fahren fremder Autos» inbegriffen ist.
Hausratversicherung
Wohnen Kinder im «Hotel Mama», sind ihre Siebensachen über die Hausratpolice der Eltern abgedeckt – egal wie alt die Sprösslinge sind. Die Hausratversicherung deckt grundsätzlich die Risiken eines Brandes, von Wasserschäden oder eines Diebstahls ab.
Im eigenen Haushalt hingegen brauchen junge Menschen im Prinzip eine eigene Versicherung – jedoch nur, falls der Hausrat einen gewissen Wert hat. Die Einrichtung einer bescheidenen Studentenbude müssen junge Erwachsene nicht versichern, wenn sie deren Verlust finanziell verkraften können. Wenn allerdings noch Computer, Handys und sonstige Elektronikgeräte dazukommen, kann eine Hausratversicherung angesagt sein. Und zwar inklusive der Deckung «einfacher Diebstahl auswärts».
Tipp: Es ist nicht nötig, die Privathaftpflicht- und die Hausratversicherung bei der gleichen Gesellschaft abzuschliessen. Schliessen Sie stets Einjahresverträge ab, die sich nur dann automatisch verlängern, wenn sie von keiner Seite gekündigt werden.
Krankenversicherung
Kinder sind von Geburt an obligatorisch einzeln mit eigener Police versichert. Wenn sie von zu Hause ausziehen, ändert sich daran nichts. Sie sollten nur der Krankenkasse die neue Adresse mitteilen.
In vielen Familien zahlen die Eltern die Krankenversicherung der Kinder auch dann noch, wenn diese studieren und ausgezogen sind. Oder wenn sie am Anfang des Berufslebens stehen. Dann gibt es bei den Zusatzversicherungen einen Familienrabatt. Wenn Sprösslinge ausziehen und sich die Rechnungen an die eigene Adresse schicken lassen, verlieren sie diesen Rabatt.
Bei der obligatorischen Grundversicherung nehmen jüngere und gesunde Menschen ab Alter 19 mit Vorteil die höchste Franchise von 2500 Franken.
Freiwillige Zusatzversicherungen sind aus rein medizinischen Gründen im Prinzip unnötig – oder können später noch abgeschlossen werden, solange man gesund ist (zum Beispiel der Privatspitalzusatz halbprivat oder privat).
Aber: Wer in Länder mit sehr teuren Spitälern reist (etwa USA, Australien), sollte bei der Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschliessen, die weltweit sämtliche Arzt- und Spitalkosten zahlt. Sie lässt sich auch separat vor einer solchen Reise abschliessen.
Tipp: Vergessen Sie nicht, dass Versicherte mit tiefem Einkommen Anspruch auf Prämienverbilligung durch den Staat haben. Und dass Dienstpflichtige während des Militärdienstes die Prämie der obligatorischen Grundversicherung nicht zahlen müssen.
Autoversicherung
Häufig dürfen junge Erwachsene das Familienauto fahren. Das ist grundsätzlich kein Problem, weil die Versicherung auf das Auto lautet und nicht auf den Fahrer.
Aber: Während Vater oder Mutter in der obligatorischen Autohaftpflichtversicherung nach einem Unfall in der Regel keinen Selbstbehalt zahlen, müssen Junglenker unter 25 Jahren bei vielen Gesellschaften generell 1000 Franken Selbstbehalt zahlen, falls sie als Lenker des Familienautos einen Haftpflichtschaden verursachen.
Auch bei der Kaskoversicherung kann der Selbstbehalt – je nach Gesellschaft – erhöht sein.
Vorsicht: Es könnte sein, dass in der Police des Familienautos Lenker unter 25 Jahren explizit ausgeschlossen sind. Das ist eine Möglichkeit zum Prämiensparen. Fährt dann zum Beispiel der noch nicht 25-jährige Sohn trotzdem und verursacht einen Unfall, wird es teuer, weil jetzt ein sehr hoher «Straf-Selbstbehalt» von zum Beispiel 3000 Franken droht.
Kaufen Sohn oder Tochter ein eigenes Auto, müssen sie es auch selber versichern. Dabei sollte er bzw. sie nicht einen Elternteil als häufigsten Lenker angeben, obwohl dies wegen der besseren Bonusstufe günstiger käme. Wenn die Versicherung im Schadenfall eine solche Falschangabe entdeckt, müssen Schwindler mit einer massiven Kürzung oder gar Verweigerung der Leistung rechnen.
Tipp: Auch Junglenker sollten mehrere Offerten einholen und nur Einjahresverträge abschliessen.
Reiseversicherung
Bei einigen Gesellschaften sind junge Erwachsene weiterhin in der Familienpolice mitversichert – oft aber nur bis zum 25. Altersjahr. Jede Gesellschaft handhabt die Details anders. Massgebend sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Tipp: Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung, wie lange der Nachwuchs mit Hotel-Mama-Wohnsitz in der Familienpolice mitversichert ist. Entscheidend kann sein, ob die jungen Leute studieren, ob sie schon erwerbstätig sind und ob sie Wochenaufenthalter sind bzw. wo sie die Schriften deponiert haben.
Rechtsschutz
Der K-Tipp findet: Auch junge Leute sollten eine eigene Rechtsschutzversicherung haben. So sind etwa Kosten für Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder mit einem Autoverkäufer gedeckt. Auch hier gilt: Im Hotel Mama laufen Jugendliche meist in der Familienpolice mit. Und auch hier handhaben die Gesellschaften die Details unterschiedlich. Massgebend sind die AVB.
Lebensversicherung
Junge Leute geraten häufig an Policenverkäufer, die ihnen eine Sparversicherung mit Laufzeiten von über 30 Jahren verkaufen wollen. Davon ist abzuraten. Junge Menschen sollten sich nicht so lange binden. Zudem brauchen sie in der Regel keine Risikoversicherung für Tod und Invalidität.
Tipp: Risikoversicherungen sind nur für Junge ratsam, die sich selbständig machen, sowie für Wagemutige, die gefährliche Sportarten ausüben.