Lachsfilets aus dem Tiefkühler im Supermarkt sind möglicherweise schon drei Jahre alt. Auf den Verpackungen von Fleisch- und Fischprodukten findet man in der Schweiz normalerweise nur die Angabe: «Mindestens haltbar bis ...» Wie lange die Lebensmittel schon im Tiefkühler lagen, erfährt man nicht.
Konsumenten in den EU-Staaten haben es besser. Dort steht zusätzlich «Eingefroren am ...» auf der Verpackung. Laut EU-Gesetz muss «bei eingefrorenem Fleisch, eingefrorenen Fleischzubereitungen und eingefrorenen unverarbeiteten Fischereierzeugnissen» auch das Datum des ersten Einfrierens angegeben werden. Fleischzubereitungen sind etwa Bratwürste oder Cordons bleus. Als unverarbeitete Fischereierzeugnisse gelten etwa Lachsfilets oder Thunfischsteaks.
Seit dem 1. Mai 2017 gilt die gleiche Vorschrift eigentlich auch in der Schweiz. Trotzdem fehlt das Einfrierdatum bei Tiefkühlfleisch und -fisch nach wie vor auf der Packung, wie K-Tipp-Stichproben im Dezember und Januar zeigten. Grund: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) gewährt den Händlern eine Übergangsfrist von vier Jahren. Im Klartext: Die Schweizer müssen noch bis zum 1. Mai 2021 warten, bis sie lückenlos informiert werden. Begründung des BLV: In den Warenlagern könne es noch Produkte geben, «die dem neuen Recht nicht entsprechen und die noch länger haltbar sind». Das heisst: Die Händler haben die Möglichkeit, ihre zurzeit gelagerte Ware noch mehr als drei Jahre lang zu verkaufen.
Immerhin: Schon heute liegen in Schweizer Supermärkten einige Fisch- und Fleischprodukte, auf denen das Einfrierdatum vermerkt ist. Das sind Lebensmittel, die für den EU-Markt verpackt wurden (siehe unten).
Das Gesetz regelt nicht, wie lange Tiefkühlprodukte verkauft werden dürfen. Die Hersteller legen selbst fest, wie lange die Ware haltbar ist. Im Klartext: Industrie und Handel dürfen das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Verpackung frei wählen. Die Konsumenten können ohne Deklaration des Einfrierdatums auf der Packung nicht herausfinden, wie alt die Lebensmittel im Regal sind.
Auf Anfrage des K-Tipp sagen die Händler, das Fleisch und der Fisch würden in der Regel schockgefrostet. Eigene Tests hätten gezeigt, dass die Lebensmittel deshalb monate- oder gar jahrelang ohne Qualitätseinbusse haltbar seien.
Das Fett wird mit der Zeit ranzig
Doch das stimmt nicht. Tiefgefrorene Lebensmittel können nicht beliebig lange aufbewahrt werden. Laut Fritz Titgemeyer, Professor für Lebensmittelsicherheit an der Fachhochschule Münster in Deutschland, sind Fisch- und Fleischstücke «aus mikrobiologischer Sicht» zwar auch nach Jahren noch sicher. Doch Fett werde auch im Tiefkühler mit der Zeit ranzig. Und dann sei es mit dem Genuss vorbei. Titgemeyer empfiehlt, industriell tiefgefrorenen Fettfisch – beispielsweise Schwarzer Heilbutt oder Makrele – bei minus 23 Grad nicht länger als 12 Monate zu lagern. Bei Magerfisch (etwa Hecht oder Seelachs) liege die maximale Frist bei 16 Monaten. Eine Temperatur von minus 23 Grad wird in den meisten Gefriertruhen in den Läden nicht erreicht, wie Messungen des K-Tipp zeigen. In den meisten Supermarkt-Kühltruhen gab es nur Temperaturen zwischen minus 18 und minus 22 Grad.
Diese Händler machens vor
Aldi: Die zwei Pazi k- Wildlachs lets von Aldi (250 Gramm für Fr. 3.65) sind für den EU-Markt ver- packt und haben deshalb auf der Verpackung das Einfrierdatum. Dort steht: «Eingefroren am 1. 7.2016» und «Bei –18 Grad haltbar bis 29.7.2019».
Spar: Die Thun schsteaks (200 Gramm für Fr. 9.80). Hier steht: «Eingefroren am 30. 6. 2016, mindestens haltbar bis 30. 6. 2018». Beim Schwarzen Heilbutt(250 Gramm für Fr. 8.40) steht: «Eingefroren am 18. 3. 2016, bei –18 Grad mindestens haltbar bis 3. 11. 2018».
Lidl: Wildlachs let (250 g für Fr. 3.70). Hier steht: «Eingefroren am 1. 7. 2016, ungeöffnet bei –18 Grad mindestens haltbar bis 26.10.2018». Oder bei der Knusper-Ente «Crispy Duck»: «Eingefroren am 23. 08. 2017, ungeöffnet bei –18 Grad haltbar bis 23. 11. 2018»