Eine Frau fuhr am 16. Juli 2015 auf der Autobahn Richtung Seewen SZ. Ihr zweijähriger Hund sass am Boden vor dem Beifahrersitz ihres Autos. Nach der Ausfahrt geriet die Frau in eine Polizeikontrolle. Die Polizisten belehrten sie, der Hund dürfe sich während der Fahrt dort nicht aufhalten.
Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz in Schwyz büsste die Frau mit 150 Franken. Begründung: Der Hund sei im Wagen nicht gesichert gewesen. Er hätte während der Fahrt aufschrecken können. Dies würde die Fahrerin ablenken, was wiederum ein Sicherheitsrisiko für Lenkerin und Verkehr darstelle.
Gurte und Boxen sind nicht obligatorisch
Die Hundehalterin erhob Einsprache. Das Bezirksgericht Schwyz bestätigte das Urteil. Doch das Kantonsgericht sah es anders. Es sprach die Lenkerin frei: Der Hund sei nicht im Blickfeld der Fahrerin gewesen. Tiere würden zudem «reflexartig Gegenkräfte entwickeln», um nicht zu verrutschen. Der Halter eines gut erzogenen Hundes müsse nicht damit rechnen, dass dieser aufstehe und so die Fahrerin ablenke.
Das Gesetz regelt nicht im Detail, wie man Haustiere im Auto transportieren muss. Es heisst nur: Sie dürfen Insassen nicht stören oder gefährden. Gurte oder Boxen sind nicht vorgeschrieben.
Philippe Weissenberger ist Richter am Bundesverwaltungsgericht. Er schreibt zum Strassenverkehrsgesetz: «Von Tieren, die auf oder vor dem Beifahrer- oder Hintersitz liegen, geht in der Regel keine relevante Gefährdung aus.» Ein Tier müsse «deutlich stören oder behindern, damit eine Busse gerechtfertigt» sei. Strafbar sei etwa das Mitführen eines Hundes, «der frei im Auto herumspringt oder auf dem Schoss des Lenkers sitzt».
Das Bundesgericht bestätigte im Jahr 2011 eine Busse von 300 Franken für einen Autofahrer, der seine Katze zwischen Lenkrad und Windschutzscheibe transportierte. Begründung: Die Katze schränke die Sicht ein. Zudem könne sie beim Bremsen herunterfallen. Tiergerecht und korrekt sei es, die Katze in einer am Sitz fixierten Transportbox zu sichern.
Bianca Körner, Juristin bei der Stiftung für das Tier im Recht, gibt zu bedenken: «Neben den Verkehrsregeln ist auch das Tierschutzgesetz zu berücksichtigen.» Tiere müssten im Auto so gesichert werden, dass sie sich nicht verletzen und keine Insassen gefährden: «Ein ungesichertes Tier wird bei starkem Bremsen oder einem Unfall wie ein Geschoss nach vorne geschleudert.» Für einen tiergerechten Transport sollte man fest installierte Boxen, Sicherheitsgurte, Trennnetze oder Gitter benutzen. Körner sagt: «Am sichersten ist eine stabile Transportbox.» Die Box können die Halter am Autositz oder im Kofferraum installieren.
Der TCS testete im Februar Hundeboxen und Sicherheitsgeschirre. Damit kann man den Hund angurten. Im Test fielen alle sechs Geschirre durch. Auch der TCS kommt zum Schluss: Am sichersten fahre der Hund in einer fest installierten Metallbox mit.
Das sind die Regeln im Ausland
Deutschland, Spanien und Portugal: Die Tiere müssen gut gesichert und räumlich von den Mitreisenden getrennt sein, etwa durch eine Trennwand oder eine Box.
Österreich, Frankreich und Italien haben keine klaren Regeln, wie Haustiere zu transportieren sind. Es heisst bloss, die Tiere dürften die Sicherheit nicht gefährden.
Im Ausland muss man zudem den Heim-tierausweis dabeihaben. Weitere Infos zu den Einreisevorschriften in verschiedenen Ländern unter www.tierischreisen.ch.