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Eine Frau litt an der Darmkrankheit Morbus Crohn. Als sie die Stelle wechselte und das Anmeldeformular für die Pensionskasse ausfüllte, verschwieg sie dieses Leiden. Nach sechs Jahren wurde eine Darmoperation fällig; seither ist sie zu 50 Prozent invalid.
Die Pensionskasse zahlt ihr aber nur eine bescheidene Invalidenrente aus - entsprechend der Minimalversicherung nach dem Pensionskassengesetz BVG. Die Frau war zwar auch noch überobligatorisch versichert und hätte deshalb ei...
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