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Mikrowelle: Gibt Plastik Schadstoffe ab?
«Stimmt es, dass im Mikrowellengerät die Kunstoffbehälter Schadstoffe ins Essen abgeben, wenn man es aufwärmt?»
Höchstwahrscheinlich nicht. Neue und hochwertige Gefässe geben keine schädlichen Mengen an Stoffen wie Bisphenol A und Weichmachern ab. Bei alten Gefässen hingegen kann das Plastik porös werden, dadurch können kleinste Teile davon ins Essen gelangen.
Allerdings ist nicht bekannt, wie sich solche Stoffe langfristig auf den menschlichen Körper auswirken. Tipp: Alte Plastikbehälter ersetzen. Und wer ganz auf Nummer sicher gehen will: Anstelle von Plastikbehältern Glas- oder Keramikgefässe verwenden.
«Wo liegen die Unterschiede zwischen Pfannen aus Edelstahl und solchen aus Aluminium?»
Pfannen und Töpfe aus Edelstahl sind in der Regel sehr stabil und haben deshalb eine vergleichsweise lange Lebensdauer. Edelstahl ist zwar ein schlechter Wärmeleiter, dafür kann er die Wärme länger halten. Damit das Kochgut trotzdem möglichst schnell warm wird, besteht der Boden aus einer gut leitenden Doppelschicht aus Aluminium und Kupfer.
Aluminiumpfannen hingegen sind leichter und günstiger, verbeulen aber viel schneller und können sich verfärben. Sie leiten Wärme sehr gut, dafür kühlen Speisen auch schneller wieder ab. Pfannen aus Aluminium sollte man nicht in der Spülmaschine reinigen.
«Muss der Akku meines Handys vor dem Laden vollständig leer sein?»
Nein. Anders als früher muss der Akku bei den modernen Lithium-Akkus nicht mehr vollständig leer sein. Auch kann man das Handy bereits vom Netz nehmen, bevor es vollständig aufgeladen ist. Moderne Akkus haben einen Überladungsschutz eingebaut: Ist der Akku voll, wird der Ladevorgang gestoppt, bevor die Batterie Schaden nimmt. Wird das Smartphone bei Ladevorgängen heiss, sollte man eine allenfalls vorhandene Hülle entfernen.
«Im K-Tipp-Artikel über privaten Fleischimport hiess es, gebührenfrei sei eine Einfuhr im Gesamtwert von höchstens 300 Franken. Was bedeutet das konkret?»
Die Freigrenze am Zoll bedeutet, dass Sie für im Ausland eingekaufte Artikel bis zu einem Kaufpreis von 300 Franken keine Schweizer Mehrwertsteuer zahlen müssen. Massgebend ist der Wert nach Abzug der ausländischen Mehrwertsteuer, sofern diese auf der Quittung oder Rechnung ausgewiesen ist. Es gilt der Kurs des letzten Börsentags.
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