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«Raclettekäse könne Nitrat enthalten, las ich auf der Verpackung. Ist das erlaubt?»
Nitrat ist als Zusatzstoff erlaubt, muss aber als E-Nummer deklariert sein. Zum Beispiel E 251 für Natriumnitrat oder E 252 für Kaliumnitrat. Insbesondere Käse aus Silomilch kann Nitrat enthalten. Der Zusatzstoff verhindert in der Produktion das Auskeimen von unerwünschten Sporen, die den Käse aufblähen können.
«Auf der Etikette eines ‹Cabernet Sauvignon› aus Kalifornien sind als Zutaten Ei und Milch aufgeführt. Was haben sie im Wein zu suchen?»
Ei und Milchbestandteile werden zum Verfeinern von Rotwein eingesetzt. Eiweiss bindet vor allem die bitteren und herben Gerbstoffe. Das Milcheiweiss Kasein wird eingesetzt, um Schwebeteilchen aus Weinen zu entfernen. Kasein wirkt zudem bei bräunlichen Verfärbungen im Weisswein. Milchsäurebakterien wiederum helfen dabei, die strenge Apfelsäure eines Weins in milde Milchsäure abzubauen.
«Der Internetbrowser ‹Firefox› hat einen Sicherheitsmodus. Klickt man auf ‹Datei› und ‹Neues privates Fens-ter›, sollten Google und Co. den Surfverlauf angeblich nicht mehr verfolgen. Stimmt das? Und: Was ist die sicherste Art zu surfen?»
Absolute Sicherheit gibt es im Internet nicht. Doch man kann es Schnüfflern und Hackern möglichst schwer machen. Einer der besten Browser ist «Tor». Er leitet den Internetverkehr über verschiedene Punkte in der ganzen Welt. Resultat: Man ist für Google, Facebook und Co. fast unsichtbar. Den Browser kann man herunterladen unter www.ktipp.ch/Service/Gut bedient/Kostenlose Programme.
«Der K-Tipp schrieb, Batterien sollte man kühl lagern. Ich habe gelesen, dass Kälte die Leistung der Batterien reduziere. Was stimmt?»
Batterien und Akkus können sich im Betrieb durch Kälte schneller entladen. Deshalb ist es wichtig, die im Kühlschrank gelagerten Akkus vor dem Gebrauch auf Raumtemperatur aufzuwärmen. Die Lagerung im Kühlschrank ist dann zu empfehlen, wenn man Batterien oder Akkus für längere Zeit aufbewahrt: ab etwa einem Monat für Akkus und ab einem Jahr für Batterien.
«Ich habe den Musikdienst ‹Spotify› und dabei die Gratis-Variante ohne Abo gewählt. Ist ‹Spotify› wirklich legal und kostenlos?»
Ja, die Nutzung kostenloser Musikdienste ist legal. Allerdings müssen Sie damit rechnen, dass der Streamingdienst Daten über Ihre Musikgewohnheiten erfasst. Man sollte daher für «Spotify» eine Gratis-E-Mail-Adresse einrichten. Mit der App «Streamwriter» (https://streamwriter.org) lässt sich Musik von Internetradios am PC aufzeichnen und eine Sammlung erstellen, die man auch ohne Internet anhören kann (K-Tipp 1/2016). Auch dies ist legal.
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