K-Tipp Leserin H.Z. aus der Region St. Gallen wurde im November im Lidl in Uzwil SG für zwei Jahre mit einem landesweiten Hausverbot belegt und musste 100 Franken Umtriebsentschädigung zahlen. Grund: ein Gipfeli zum Preis von 75 Rappen, das von der Selbstbedienungskasse nicht erfasst worden war. Z. hatte neben dem Laugengipfel eine Heiz­unterlage fürs Bett, Tofu, grünen Tee und Marroni für insgesamt knapp 30 Franken eingekauft.

Das Problem: Kleingeb&auml...