Inhalt
09.03.2022
Erwerbstätige zahlen auf ihrem Einkommen AHV-Beiträge, Nichterwerbstätige je nach Vermögen und Einkommen. Eine Zürcherin machte 2014 eine Erbschaft und arbeitete seither nach eigener Aussage zu 50 Prozent als Künstlerin und Erwachsenenbildnerin. Die Ausgleichskasse stufte sie aber als Nichterwerbstätige ein, denn die Frau hatte 2015 nur 4800 Franken erwirtschaftet. Sie musste daher AHV-Beiträge gestützt auf ihr Vermögen zahlen. Sie wehrte sich bis vor Bundesgericht erfolglos: Ihre Tätigkeit sei eine «Liebhaberei» und nicht auf ein Einkommen ausgerichtet.
Bundesgericht, Urteil 9C_347/2021 vom 14.10.2021
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden