Ja. Die Gratifikation gehört zum massgebenden Lohn – und darauf sind AHV-Beiträge zu zahlen. Der massgebende Lohn besteht aus allen Bar- und Naturalbezügen, die Angestellte für ihre geleistete Arbeit erhalten. Darunter fallen nebst dem eigentlichen Lohn auch der 13. Monatslohn, alle Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke sowie Ferien- und Feiertagsentschädigungen.

Eine detaillierte Aufzählung finden Sie im AHV-Merkblatt mit der Nummer 2.01, im Internet ist es abrufbar unter www.ahv.ch.