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Ja, wenn Sie am Arbeitsplatz über einen persönlichen Computer mit Internetanschluss verfügen.
Das Gesetz sieht vor, dass Angestellte einen Anspruch auf eine schriftliche Lohnabrechnung haben. Das ist aber nicht wörtlich zu nehmen. Die Abrechnung muss nicht unbedingt auf einem Blatt Papier erfolgen, und sie muss auch nicht die eigenhändige Unterschrift des Arbeitgebers tragen. Die Lohnabrechnung darf auch aus einem per E-Mail versandten Dokument bestehen, sofern der Betrieb dem einzelnen Angestellten die Möglichkeit gibt, das Dokument persönlich zu empfangen und auszudrucken.
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Lohnabrechnung per Mail
Unser Arbeitgeber will dazu die privaten Mailadressen um die Abrechnungen an diese zu senden. Ob dies zulässig ist?
Elektronische Lohnabrechnung
Ich bin auch der Meinung, dass das nur korrekt ist, wenn es im Intranet bleibt. Das Internet ist heute viel zu löchrig, und konventionelle Lohnabrechnungen enthalten viel zu viel diskrete Informationen. Noch sind Lohndaten top secret in der Schweiz, nicht zuletzt innerhalb eines Betriebs! Viele Arbeitgeber verzichten aber - vor allem bei Monatslöhnern - auf die monatliche Abrechnung, sondern erstellen nur eine anfangs Jahr, die gilt bis es eine Änderung gibt. Am Jahresende gibt es dann einen zusammenfassenden Überblick für das Personal, möglichst anlässlich des MA-Gesprächs überreicht.