Viele Kunden der Postfinance erhielten Anfang Jahr ein Schreiben der Bank. Darin wurden sie aufgefordert, Daten zu ihrem Beruf, ihrem Arbeitgeber und ihrem Lohn zu liefern (K-Tipp 3/2023). Mehrere betroffene K-Tipp-Leser weigerten sich, diese Angaben zu machen – worauf die Postfinance drohte, «die Geschäftsbeziehung aufzulösen».
Nach dem Erscheinen des K-Tipp-Artikels beschwerten sich viele Kunden bei der Post über die Kündigungsdrohung. Jetzt macht die Postbank einen Rückzieher: Sie bestehe nicht auf solchen Kundendaten, erklärt sie gegenüber dem K-Tipp. Postfinance-Sprecher Richard Pfister sagt: «Wir insistieren nicht, falls jemand die Angaben nicht machen will.»
Post darf solche Daten nicht erheben
Fakt ist: Für das Erheben solcher Kundendaten gibt es keine Rechtsgrundlage. Darauf wies Peter V. Kunz, Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Bern, im Bericht des K-Tipp hin. Trotzdem versendet die Postfinance den gleichen Brief weiterhin an Kunden und verlangt darin Angaben zu Beruf, Arbeitgeber und Jahreseinkommen. Sie fragt sogar, ob der Kunde etwa «arbeitssuchend» oder «Sozialhilfeempfänger» sei. Diese Angaben seien nötig, «um unsere Kundendossiers aktuell und aussagekräftig zu halten und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen», heisst es im Brief.
Doch die Post ist nicht berechtigt, diese Angaben zu verlangen. Und sie darf auch nicht mit der Aufhebung des Kontos drohen. Die Postfinance hat einen Grundversorgungsauftrag. Sie ist daher verpflichtet, jeder Person mit Wohnsitz in der Schweiz ein Konto für den Zahlungsverkehr zur Verfügung zu stellen.
Tipp: Wer von der Post ein Schreiben zur «Vervollständigung Ihres Kundendossiers» erhält, kann das beiliegende Formular ohne weitere Angaben auf der zweiten Seite unterschreiben und zurücksenden. Damit betätigt man nur den Namen, das Geburtsdatum, die Nationalität und den Steuersitz – und dass die Vermögenswerte auf dem Postfinance-Konto dem Unterzeichnenden gehören. Diese Angaben darf die Post verlangen.