Nein. Eine Auszahlung in WIR wäre für Sie ein Nachteil, weil diese private Währung nicht überall akzeptiert wird. Der Arbeitgeber hat mit Ihnen abgemacht, dass Sie eine Lohnerhöhung von 200 Franken erhalten. Von einer Auszahlung in WIR-Geld war nie die Rede. Das Obligationenrecht bestimmt, dass Geldschulden grundsätzlich in der Landes­währung bezahlt werden müssen.

Hinzu kommt: Soll von der ursprünglichen Ab­machung abgewichen werden, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Dafür brauchte es die Zustimmung beider Vertrags­parteien. Somit ist klar: Ohne Ihr Einverständnis kann Ihnen der Arbeit­geber die zusätzlichen 200 Franken Lohn nicht in WIR auszahlen.