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Das Betreibungsamt Bern-Mittelland informierte einen Arbeitgeber im Kanton Solothurn, es habe den Lohn eines seiner Mitarbeiter teilweise gepfändet. Der Betrieb überwies diesem trotzdem den vollen Lohn, statt einen Teil an das Amt abzugeben. Der Gläubiger klagte den gepfändeten Anteil von 7560 Franken ein und erhielt vom Richteramt Olten-Gösgen recht. Der Arbeitgeber wehrte sich beim Obergericht Solothurn vergeblich gegen die Doppelzahlung.
Obergericht SO, Urteil ZKBES.2020.115 vom 23.9.2020
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