Ja – denn der Vermieter hätte von Ihnen sogar den vollen Mietpreis verlangen können. Im Grundsatz gilt: Sie müssen dem Vermieter die volle Saalmiete zahlen, falls weder Sie noch er einen geeigneten Ersatzmieter finden. Denn das Mieten eines Lokals an einem bestimmten Tag ist ein befristeter Mietvertrag, der unkündbar ist. Sie schulden also trotz Absage die volle Miete , es sei denn, jemand anderes übernimmt Ihren Mietvertrag. So gesehen ist es ein Entgegenkommen, wenn der Vermieter nur eine Entschädigung verlangt, die kleiner ist als die vereinbarte Miete. Man könnte zwar argumentieren, eine solche Vereinbarung über einen Unkostenbeitrag sei nicht statthaft. Doch das nützt Ihnen nichts, denn Sie fahren besser, wenn Sie die Umtriebsgebühr trotzdem akzeptieren.