Eine Frau erzählte fremden Personen sowie Ärzten und Rechtsanwälten, ihr Mann habe sie und den gemeinsamen Sohn geschlagen. Die Gerichte kamen aber zum Schluss, dass die Frau die angeblichen Tätlichkeiten nur er­funden habe, um sich im laufenden Eheschutz- und Scheidungsverfahren Vorteile zu ver­schaffen. Folge: Die Frau wurde wegen mehrfacher ­Verleumdung zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 11 000 Franken.

Bundesgericht, Urteil 6B_231/2010 vom 22. 7. 2010