Lukrativer Pakt zu Lasten der Kartenzahler
Spannen Händler im Ausland mit ihrer Bank zusammen, werden Kartenzahler mit Wechselkursen geschröpft. Doch man kann sich wehren.
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K-Tipp 20/2004
01.12.2004
Thomas Müller - tmueller@ktipp.ch
Wer seine Visa-Karte oder Mastercard ab und zu im Ausland einsetzt, hat sich vielleicht schon gewundert: Auf gewissen Belegen, die dem Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, ist nicht nur der Betrag in der lokalen Währung, sondern auch der Umrechnungskurs und die Summe in Schweizer Franken angegeben. Der Kunde unterschreibt dann direkt für den Betrag in Schweizer Franken.
«99 von 100 Kunden fahren schlechter»
Das hat für ihn zwar den Vorteil, dass di...
Wer seine Visa-Karte oder Mastercard ab und zu im Ausland einsetzt, hat sich vielleicht schon gewundert: Auf gewissen Belegen, die dem Kunden zur Unterschrift vorgelegt werden, ist nicht nur der Betrag in der lokalen Währung, sondern auch der Umrechnungskurs und die Summe in Schweizer Franken angegeben. Der Kunde unterschreibt dann direkt für den Betrag in Schweizer Franken.
«99 von 100 Kunden fahren schlechter»
Das hat für ihn zwar den Vorteil, dass die Bearbeitungsgebühr von 1 bis 2,5 Prozent, welche die meisten Schweizer Karteninstitute auf Fremdwährungs-Transaktionen erheben, entfällt. Trotzdem ist es nicht ratsam, einen solchen Beleg zu unterschreiben.
Den Grund nennt UBS-Mediensprecher Serge Steiner: «Der vor Ort angewandte Wechselkurs ist in aller Regel massiv schlechter als jener, mit dem die heimische Kartenherausgeberin rechnet.» Diesen Befund bestätigt Urs Knapp, Sprecher der Credit-Suisse-Kartenfirma Swisscard: «99 von 100 Karteninhabern fahren schlechter.»
Wie teuer das sofortige Umrechnen sein kann, zeigt das Beispiel eines K-Tipp-Lesers, der am Ende seiner Zypern-Ferien dem Hotel mit seiner UBS-Mastercard 131.80 zypriotische Pfund zahlte (siehe Beleg oben). Der Betrag wurde vor Ort zum Kurs von 0.36 Pfund für 1 Schweizer Franken (entspricht Fr. 2.77 pro Pfund) umgerechnet. Dem Gast wurden somit 365 Franken belastet.
«Wir hätten in diesem Fall mit einem Kurs von rund Fr. 2.28 gerechnet, inklusive Bearbeitungsgebühr», sagt UBS-Sprecher Steiner. Für den Zypern-Urlauber heisst das: Er hätte satte 65 Franken oder 18 Prozent gespart, wenn er im Hotel auf einem herkömmlichen Beleg bestanden hätte.
Dieses Recht hätte er gehabt, bestätigt Christian Stolz, Chef von Mastercard Schweiz: «Der Händler ist verpflichtet, Kunden die Wahl einer Abrechnung in Heim- oder Lokalwährung anzubieten.»
Dass sich viele Geschäfte und Hotels nicht daran halten, hat einen einfachen Grund: Sie profitieren auch davon. Laut einem Branchenkenner wird der Wechselkurs zwar vom so genannten «Acquirer» - dem Unternehmen, das dem Händler die Entgegennahme von Kreditkarten-Zahlungen ermöglicht - bestimmt. Er sackt auch den «Kursgewinn» ein.
Bereicherung auf Kosten der Kunden
«In den Verträgen zwischen Händler und Acquirer ist aber oft vorgesehen, dass ein Teil des "Kursgewinns" wieder an den Händler zurückfliesst», verrät der Insider. Mit anderen Worten: Händler und Acquirer - oft seine Hausbank - bereichern sich gemeinsam auf Kosten der Kartenzahler.
Clevere Konsumenten informieren sich deshalb vor dem Zahlen über den aktuellen Wechselkurs - und bestehen nötigenfalls auf einem Beleg in lokaler Währung.