Viele Händler und Hersteller weigern sich, Reparaturen auf Garantie auszuführen (K-Tipp 12/2023). Das erlebte auch K-Tipp-Leser Jürg Engler aus Bühler AR. Sein Sohn besitzt Airpods von Apple. Sie kosteten 249 Franken bei M-Electronics. Vor ­Ablauf der zweijährigen Garantiefrist gingen sie kaputt.

Engler sandte sie zur Reparatur an den Händler. Darauf bekam Engler einen Kostenvoranschlag über 403 Franken. M-Electronics schrieb, «infolge ­eines ­Wasserschadens» könnten die Kopf­hörer nicht auf ­Garantie ­repariert werden – was ­angeblich zwei qualitativ schlechte ­Fotos belegten.

Jürg Engler wehrte sich. Er erkenne keine Kor­rosion, die bei einem Wasserschaden vorkomme. Als sich der K-Tipp einschaltete, räumte M-Electronics den Garantieanspruch ein. Engler erhielt 249 Franken erstattet. Das zeigt: Verweigert ein Händler die Garantieleistung, sollte man hartnäckig ­bleiben. Es kann sich auch lohnen, beim Hersteller eine Reparatur oder einen Umtausch zu verlangen.