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17.06.2020
Nein. Das gesetzliche Schutzalter liegt zwar bei 16 Jahren. Und wer mit einer unter 16-Jährigen eine sexuelle Handlung vornimmt, macht sich grundsätzlich strafbar. Das gilt aber dann nicht, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt.
Die Beziehung Ihres Sohnes ist so gesehen unproblematisch.
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