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Ja. Sie können argumentieren, das Gerät sei mangelhaft, weil Sie mit der englischen Gebrauchsanweisung nichts anfangen können und das Gerät deshalb für Sie unbrauchbar ist. Dabei können Sie sich auf ein Urteil des Bundesgerichts stützen. Das Gericht hat entschieden, dass man ei-nen Kaufvertrag rückgängig machen kann, wenn die Handbücher den Gebrauch des Kaufgegenstandes nicht ermöglichen. Allerdings: Wenn Ihnen der Laden sofort eine deutsche Anleitung geben kann, haben Sie keinen Anspruch auf das Geld.
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