Ein Mann zahlte seine Krankenkassenprämien nicht. Für Schulden dieser Art haftet die Ehefrau solidarisch – auch bei Gütertrennung, also unabhängig vom Güterstand. Deswegen betrieb die Swica die Frau, und diese muss nun für die Ausstände aufkommen. Die Frau hatte sich gewehrt mit dem Argument, sie sei inzwischen geschieden, und die Swica sei erst nach der Scheidung mit Forderungen auf sie zugekommen. Sie habe von den Prämienausständen ihres Mannes wegen der Gütertrennung nichts gewusst, und im Scheidungsurteil stehe die Saldoklausel, wonach die güterrechtliche Auseinandersetzung vollständig erfolgt sei. Trotzdem sagt das Bundesgericht: Klausel hin oder her – die Forderung war noch nicht verjährt, deshalb muss die Frau zahlen.

Bundesgericht, Urteil 9C_798/2008 vom 31. 12. 2008